Neubiberg:Neues Ferienangebot für Kinder

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Neben dem Kreisjugendring - hier eine Aktion auf der Burg Schwaneck - bietet in Neubiberg heuer auch die Arbeiterwohlfahrt eine Ferienbetreuung für Kinder an. (Foto: Claus Schunk)

Wegen des von 2026 an geltenden Betreuungsanspruchs für Grundschüler erprobt die Gemeinde heuer ein zweites Programm in den Sommerferien.

Von Daniela Bode, Neubiberg

Wie man in den Sommerferien die Betreuung der Kinder abdecken kann, beschäftigt jedes Jahr viele Eltern. Heuer dürfte es für Neubiberger Familien etwas einfacher werden: Die Gemeinde führt probeweise eine zweite Ferienbetreuung ein. Seit 2018 gibt es das Angebot "Ferienexpress" des Kreisjugendrings (KJR), das im Jugendzentrum Gleis 3 stattfindet und in allen Schulferien gebucht werden kann. Dieses Jahr kommt während der Sommerferien probeweise eine dreiwöchige Ferienbetreuung durch die Arbeiterwohlfahrt (Awo) hinzu, die sogenannten Ferienspiele.

Mit dem vom Sozial- und Kulturausschuss des Gemeinderats beschlossenen Angebot greift die Gemeinde dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler voraus, der von 2026 an stufenweise eingeführt wird und auch in den Ferien erfüllt werden muss. Dass schon jetzt Bedarf besteht, zeigt sich laut dem KJR daran, dass die vorhandenen 35 Plätze in der Ferienbetreuung die Nachfrage nicht decken können.

Auch wenn das Angebot des Awo-Kreisverbands München-Land teurer ist als jenes des KJR, sollen die Ferienspiele für Eltern nicht mehr kosten als der Ferienexpress: 90 Euro pro Woche und Platz. Die Gemeinde Neubiberg übernimmt das Defizit. Schließlich sollen die beiden Angebote nicht als Konkurrenz gesehen werden, wie Rita Burkhard und Sandra Paul von der Gemeindeverwaltung im Ausschuss erläuterten.

Wie der KJR-Ferienexpress bieten die Awo-Ferienspiele ein abwechslungsreiches Programm mit Spielen, Experimenten und Ausflügen. Damit das Angebot stattfindet, müssen mindestens elf Kinder angemeldet werden. Mit dem Probeangebot in diesem Sommer will man Erfahrungen sammeln. Bevor von 2025 an dauerhaft eine zweite Ferienbetreuung angeboten wird, soll ein passender Träger gesucht werden. Welche Gebühren dann gelten, wird dann später im Sozial- und Kulturausschuss festgelegt.

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