Mitten in Grünwald:Ungeimpfte müssen frieren

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Darf eigentlich ein Gast ohne Immunisierung vom Biergarten aus ins Innere auf die Toilette gehen? Es sind komische Zeiten

Glosse von Claudia Wessel

Ein einigermaßen schöner Sommerabend beim Alten Wirt in Grünwald. Eine Gruppe aus drei Menschen sitzt draußen, genießt Bio-Schmankerl und Bier und die gegenseitige Gesellschaft. Es wird später und später, zuerst werden Jacken angezogen, dann Halstücher umgewickelt, schließlich aber geht es nicht mehr anders, noch dazu fängt es an zu regnen. Die Kellnerin kommt vorbei, jemand sagt einen Satz, der früher nur eine selbstverständliche Ankündigung war: "Sie, ich glaube, wir gehen besser rein."

An diesem Abend jedoch kommt nicht das gewohnte nette "Natürlich, gerne", sondern ein strenges: "Wie stellen Sie sich das vor?" Ja, ehm, wie stellt man sich das vor? Man nimmt seine Getränke selbst mit, damit die Angestellte keine Arbeit hat, und lässt sich dann innen nieder. Man bestellt auch gerne noch einmal etwas, es soll der Schaden des Wirtes nicht sein.

"Wenn Sie geimpft sind, dann können Sie reinkommen!", klärt die Dame auf. Ach so, es ist ja schon wieder eine neue Woche, und somit gelten neue Corona-Regeln. Das war den Beteiligten des Beisammenseins noch gar nicht klar. Glücklicherweise müssen sie an diesem Abend nicht weiter frieren und dürfen den Ortswechsel vollziehen, denn alle waren in der Apotheke und haben auf ihren Handys die digitalen Impfnachweise gespeichert.

Was aber wäre gewesen, wenn einer der Mitfeiernden keinen solchen vorzuweisen gehabt hätte? Hätte man ihn alleine nach Hause gehen lassen? Vielleicht hätte er die Freunde noch zu sich auf einen Absacker eingeladen.

Doch auch damit hätte er sich in einen rechtlichen Randbereich begeben, obwohl nur zwei Haushalte beteiligt gewesen wären. Gilt nicht seit Donnerstag auch für private Feiern mit nicht Geimpften eine Testpflicht, allerdings nur, wenn die Zusammenkunft "einen festlichen Charakter" hat? Oder erst ab einer Inzidenz von 50?

Noch eine Frage taucht auf: Darf der Mensch von der Terrasse eigentlich ohne Impfausweis aufs Klo in die Gaststätte gehen? Einer der drei zitiert den Wirt eines andern Lokals, bei dem er jüngst einkehrt ist. Der sagte: "Wenn ich jemand was zum Essen und zum Trinken verkaufe, muss ich ihn auch bieseln lassen. Wo kämen wir sonst hin?"

© SZ vom 27.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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