Stefan Straßmairs Agieren:Schwere Hypothek

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Das Gezerre um die Straßenausbaubeitragssatzung wird für Hohenbrunns Bürgermeister zunehmend zur Belastungsprobe.

Kommentar von Lars Brunckhorst, Hohenbrunn

Stefan Straßmair ist seit zehn Jahren Bürgermeister von Hohenbrunn. In dieser Zeit ist zweifellos einiges vorangekommen: bei Kinderbetreuung, Schulen und Gewerbeansiedlung etwa. Dem Münchner Merkur war das vor drei Wochen sogar ein längliches und gefälliges Interview wert, mit dem Hinweis auf die "Bilderbuch-Karriere" des CSU-Politikers und mit einem großen Foto, das Straßmair als Familienvater zeigt.

Der Bürgermeister steht in seiner Gemeinde schwer unter Beschuss

So weit das Bild, das die Lokalzeitung von dem 45-Jährigen vermittelt. Die Realität sieht anders aus: Ob die Auseinandersetzung um die Carl-Steinmeier-Mittelschule, der Ärger mit der Feuerwehr und der sogenannten Straßenausbaubeitragssatzung oder jetzt der Luitpoldsiedlung - Straßmair steht in seiner Gemeinde schwer unter Beschuss.

Vor allem die Straßenausbaubeitragssatzung hat das Zeug, zu einer schweren Hypothek für die verbleibenden vier Jahre seiner Amtszeit zu werden. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof drohen womöglich Hunderten Hohenbrunnern Nachzahlungen in Höhe von vielen tausend Euro. Die Verantwortung dafür trägt vor allem Straßmair, der die fehlerhafte Satzung kurz nach seiner ersten Wahl im Gemeinderat durchsetzte.

Dass der Fehler, der jetzt für viele Hohenbrunner richtig teuer werden kann, ausgerechnet ihm, dem Juristen und Diplom-Verwaltungswirt mit Doktortitel passierte, ist besonders peinlich. So wie er in der ganzen Angelegenheit eine unrühmliche Figur abgibt: Erst bestand er auf die Satzung, dann versuchte er sie wieder abzuschaffen und, als das nicht ging, ließ er den Gemeinderat diese verschlimmbessern.

Der Gang vors Bundesverwaltungsgericht birgt ein hohes Risiko

Doch statt die Panne einzugestehen und einen Schlussstrich zu ziehen, hält Straßmair trotz der Niederlage in mittlerweile zweiter Instanz trotzig an seiner Position fest und erwägt, wie er jetzt sagte, sogar den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht und notfalls vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Er geht damit ein hohes Risiko ein. Als Anwalt sollte er wissen, dass er damit das Thema noch jahrelang mit sich schleppt und - wenn es dumm für ihn läuft - die saftigen Gebührenbescheide erst kurz vor der Wahl 2020 verschickt werden. Auch wenn Straßmair, wie er in dem eingangs erwähnten Interview sagte, derzeit keinen Grund sieht, seinen Hut zu nehmen - die Wähler könnten das dann anders beurteilen.

© SZ vom 22.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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