Naturschutz:Knapp gefällt

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Der Baierbrunner Gemeinderat lehnt den Erlass einer Baumschutzverordnung ab, obwohl sich in den Vorbesprechungen eine Mehrheit dafür abgezeichnet hatte.

Von Udo Watter, Baierbrunn

Auch Menschen, die einen Spaziergang im Unterholz nicht als "Waldbad" bezeichnen oder dreimal am Tag eine Buche umarmen, wissen: Bäume sind wichtig für das Wohlbefinden des Menschen und Garanten des Klimaschutzes. Während indes Bäume in der Lage sind, durch ihr Blätterdach Wasser zu verdunsten und für Abkühlung zu sorgen, kann es bei der Diskussion um Baumschutzverordnungen schon mal zu Hitzewallungen kommen. In Baierbrunn ist eine entsprechende Satzung jetzt nach temperamentvoller Debatte im Gemeinderat knapp abgelehnt worden - durchaus überraschend, nachdem sich in den Vorgesprächen eine Mehrheit dafür abgezeichnet hatte. "Ich bin sehr traurig und ja, ich war auch etwas aufgebracht", sagt Tanja König, grüne Gemeinderätin in Baierbrunn. Sie, zwei ihrer Fraktionskollegen, drei Gemeinderatsmitglieder von der ÜWG sowie Bürgermeister Patrick Ott (ebenfalls ÜWG) stimmten dafür, aber es reichte nicht.

Neben den Stimmen von SPD, CSU (Felix Maiwald fehlte allerdings) und FDP, war auch das Votum von Ursula Kuhn (Grüne) sowie Birgid Ley (ÜWG) und Christine Zwiefelhofer (fraktionsfrei, früher ÜWG) entscheidend für die Ablehnung (9:7). Dass die drei Sozialdemokraten dagegen stimmten, überraschte nicht, der des Bäume-Umarmens eher unverdächtige Uwe Harfich hatte ja schon in einer Ausschusssitzung im Januar seine Meinung dazu kundgetan ("reine Verbotsvorschrift").

Dass der Erlass einer Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Ortsgebiet von Baierbrunn scheiterte, lag neben der Frage des "mündigen Bürgers", in dessen Freiheitsrechte man eingreife, auch an der Machbarkeit der Umsetzung einer solchen Satzung. Welch personeller und bürokratischer Aufwand ist dafür nötig, welche Sanktionen sind überhaupt und in welchem Tempo durchsetzbar? Es bedarf dazu etwa eines Gutachters und kommunaler Kontrollinstanzen. Generell geht es bei der Verordnung um alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden, die prinzipiell nicht gefällt werden dürfen. Wer es doch tue, müsste das etwa in Form einer Nachpflanzung oder mittels Ausgleichszahlung kompensieren.

Nicht zuletzt die Befürchtung, dass die Baumschutzverordnung nur ein Papiertiger sein könnte oder höheren personellen Aufwand im Ordnungsamt erfordere, dürfte dann ausschlaggebend gewesen sein, dass sie abgelehnt wurde. Bürgermeister Ott kann das Votum nachvollziehen, meinte aber: "Ich war trotzdem dafür, weil solche Satzungen vor allem informativen und abschreckenden Charakter haben". Anständige Bürger würden sich demnach eher bei anstehenden Baumfällungen informieren und beraten lassen.

Nun, immerhin soll eine Positiv-Liste zu schützender Bäume erstellt werden, zudem sollen bald - auch auf Empfehlung des Isartalvereins - Obstbäume und Bäume, die mit dem Klimawandel besser zurecht kommen, im Gemeindegebiet gepflanzt werden. Solche Aussichten versöhnen sogar Tanja König ein wenig. Sie will ihr Auge drauf werfen: "Jeder Baum ist schützenswert."

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