Landgericht München I:Sechs Jahre Haft nach Kindesmissbrauch

Der Täter lockte drei Buben, die damals noch keine 14 Jahre alt waren, unter Vorwänden in seine Wohnung. Und das über mehrere Jahre hinweg.

Mit Marihuana, Pornos und Playstation-Spielen lockte er Minderjährige in seine Wohnung - und verging sich dort an ihnen. Und das immer wieder über mehrere Jahre hinweg. Meistens lief dabei eine Kamera, die alles filmte, ohne Wissen der Opfer. Nun wurde der Mann verurteilt: Am Mittwoch verhängte das Landgericht München I eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 132 Fällen. 24 Übergriffe wertete das Gericht als schweren sexuellen Missbrauch. Der Angeklagte hat gestanden.

Dem Urteil zufolge geschahen die Übergriffe zwischen 1999 und 2004. Opfer waren drei Buben, die damals noch keine 14 Jahre alt waren. Die Kinder kannten den Mann als Bekannten ihrer Eltern oder von Freunden. Um sie in seine Wohnung zu locken, habe er den Buben kostenlos Marihuana verabreicht, mit ihnen pornografische Filme angeschaut oder ihnen erlaubt, an der Playstation oder am Computer zu spielen, heißt es in der Entscheidung. Die Große Strafkammer spricht darin auch von einem Vertrauensbruch. Der Hauptgeschädigte bekommt 25 000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht ordnete zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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