Landgericht in München:Bewährungsstrafe für Radler, der einen Rentner ungewollt tötete

Der eine regt sich über den anderen auf. Der andere schubst den einen. Am Ende ist ein Mann tot.

Von Andreas Salch

Es war ein Disput, wie er wohl täglich auf Münchens Straßen zu beobachten ist: Radfahrer gegen Fußgänger. Der eine regt sich über den anderen auf. Es kommt zu wüsten Beschimpfungen. Auch am Nachmittag des 19. Mai 2016 gerieten ein Radler und ein Fußgänger in Obergiesing aneinander. Doch dieser Streit endete alles andere als alltäglich: Der Fußgänger überlebte die Auseinandersetzung nicht.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall verurteilte die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I den Architekten Ralf H. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Der 52-Jährige fuhr an jenem Tag verbotenerweise mit seinem Rad auf dem Gehweg der St.-Bonifatius-Straße. Auf dem Gepäckträger hatte er einen Teppich quer eingeklemmt. Als er an Eduard K., 78, vorbeifuhr, soll er ihn mit dem Teppich gestreift haben. Der Senior sei, so die Anklage, darüber derart erbost gewesen, dass er Ralf H. am Arm packte. Ralf H. stieg daraufhin ab und stieß K. mit beiden Händen gegen den Oberkörper.

Der 78-Jährige fiel um, schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf und verlor das Bewusstsein. Eduard K. erlitt eine Hirnblutung. Er starb drei Wochen später an den Folgen seiner Verletzung. In seinem Urteil ging das Gericht davon aus, dass der Schubser von Ralf H. gegen den Oberkörper des Rentners keine "bewusste Fahrlässigkeit" darstelle. H.s Verteidiger, Rechtsanwalt Gregor Rose, plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und neun Monate Haft.

© SZ vom 15.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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