Urteil:Musikprofessor scheitert mit Klage gegen Freistaat

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Kein Geld vom Freistaat: Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, am Mittwoch im Verwaltungsgericht. (Foto: dpa)

Nach dem vorzeitigen Ende seines Vertrags am Salzburger Mozarteum durfte der Ex-Präsident der Münchner Musikhochschule nicht zurück auf seine alte Stelle. Und bekommt deshalb auch kein Geld.

Von Stephan Handel

Nach einem Teilerfolg in der vergangenen Woche ist Siegfried Mauser, ehemaliger Präsident der Münchner Musikhochschule, in zwei weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gescheitert: Das Gericht wies am Mittwoch Klagen Mausers ab, mit denen er die Bezahlung von etwa 261 000 Euro durch den Freistaat erreichen wollte.

Mauser hatte sich 2014 von seinem Münchner Präsidentenamt beurlauben lassen, weil er Rektor des Salzburger Mozarteums werden sollte. Als er 2016 wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung angeklagt wurde, beendete er die Salzburger Tätigkeit - nach offiziellen Angaben einvernehmlich.

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Der Freistaat verwehrte ihm aber die Rückkehr auf seinen alten Posten. Mit den Klagen wollte Mauser nun festgestellt wissen, dass zum einen die Münchner Beurlaubung mit der Aufgabe seines Postens in Salzburg geendet habe, zum anderen dass ihm deshalb von Juni 2016 bis September 2018, dem eigentlich vorgesehenen Ende der Beurlaubung, sein Münchner Gehalt zustehe.

In beiden Fällen aber entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts gegen Mauser. Das Urteil stellt fest, dass die Beurlaubung bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende, also bis September 2018 fortbestand, unabhängig davon, ob Mauser seine Tätigkeit in Salzburg fortgesetzt hat oder nicht. Deshalb könne er für diese Zeit auch nicht die Auszahlung der Bezüge verlangen. Auch die zweite Klage war nicht erfolgreich - mit ihr wollte Mauser den Freistaat zwingen, den vorzeitigen Abbruch der Beurlaubung anzuerkennen, um so doch noch an das Geld zu kommen, von dem er glaubt, es stehe ihm zu. Dazu meint das Gericht aber, dass die Beurlaubung nun, im Februar 2019, ja sowieso schon ausgelaufen sei - und einen rückwirkenden Abbruch kenne das Gesetz nicht, der Kläger verlange also von seinem Dienstherrn etwas Unmögliches.

In der vergangenen Woche war Mauser mit Klagen gegen Honorar-Rückforderungen des Freistaats zum Teil erfolgreich - nur 21 000 statt 31 000 Euro muss er zurückzahlen.

© SZ vom 14.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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