Der Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem AXA-Versicherungskonzern um Schäden bei der Sprengung der Schwabinger Fliegerbombe ist beigelegt: Kläger und Beklagte haben sich auf einen Vergleich geeinigt, ein für Donnerstag angesetzter Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht wurde abgesagt. Über den Inhalt des Vergleichs wollen beide Seiten Stillschweigen bewahren.
Am 27. August 2012 war bei Bauarbeiten in der Schwabinger Feilitzschstraße eine 250-Kilogramm-Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden. Eine Bergung hielten Experten für zu gefährlich - so wurde die Bombe mit Stroh bedeckt und zwei Tage nach ihrem Fund gesprengt. Das ging jedoch nicht ganz ohne Schaden in der Umgebung ab: Das Stroh entzündete sich und beschädigte unter anderem ein Tonstudio und einen Getränkeladen, eine Boutique brannte völlig aus.
Die Geschädigten waren bei der AXA versichert. Die ersetzte den Schaden, insgesamt rund 400 000 Euro, verklagte die Stadt aber auf genau diese Summe: Sie sei federführend für den gesamten Vorgang gewesen und damit verantwortlich für schwere Fehler bei der Sprengung. So wäre es sachgerecht gewesen, zur Dämmung der Explosion sogenannte "Water Bags" und Sandsäcke zu verwenden - oder sowieso nur den Zünder herauszusprengen. Zwar wurde die Sprengung von einem Kampfmittel-Räumdienst durchgeführt, aber die Stadt habe die Einsatzleitung gehabt und sei deshalb für die Schäden verantwortlich.
Vor dem Landgericht war die Versicherung mit dieser Argumentation gescheitert - aus einem schlichten juristischen Grund: Sie hatte den falschen verklagt. Es sei zwar richtig, dass die Stadt für Sperrung, Evakuierung und alle anderen Maßnahmen zum Schutz der Anlieger verantwortlich sei. Die Beseitigung der Bombe selbst aber sei Sache des Freistaats, denn dieser sei zuständig für die Kampfmittel-räumung, er suche eine fachkundige Firma aus und nehme diese unter Vertrag. Die Stadt habe in der konkreten Situation keine Befehlsgewalt, keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Räumfirma gehabt.
Nach diesem Urteil des Landgerichts ging die Versicherung in Berufung vor dem OLG - das aber eine Tendenz zu erkennen gab, dem Landgericht folgen zu wollen: Die Beseitigung von Weltkriegsrelikten sei Aufgabe des Freistaats, daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Stadt die ihr zugewachsenen Pflichten erfüllt habe: "Zum einen ging es um die Entschärfung der Bombe selbst", hieß es in einem Hinweisbeschluss, "die dem Freistaat Bayern oblag; zum anderen um die Aufgabe, die mittelbar durch die Sprengung der Bombe bestehenden Gefahren durch Evakuierung, Sperrungen usw. zu begegnen."
Die Axa teilt nun mit, dass "wir uns mit den Prozessbeteiligten verglichen haben und der Fall damit für uns abgeschlossen ist". Das bedeutet, dass sie nicht plant, einen anderen möglichen Verantwortlichen für eine weitere Klage zu finden, in diesem Fall den Freistaat in Gestalt des Innenministeriums. Damit ist die Angelegenheit Schwabinger Bombe juristisch nun tatsächlich erledigt.