Verhandlung:Hund beißt Jungen - Halterin erhält Bewährungsstrafe

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  • Nachdem ein Hund freilaufend einen Jungen gebissen hatte, ist die Halterin jetzt verurteilt worden.
  • Neben fahrlässiger Körperverletzung musste sie sich auch wegen "versuchter Anstiftung zur Falschaussage" verantworten.
  • Das brachte der 32-Jährigen eine siebenmonatige Freiheitsstrafe ein - immerhin zur Bewährung.

Von Stephan Handel

Ihre Hundeliebe hat eine 32-jährige Frau aus dem Münchner Westen nun zur Vorbestraften gemacht: Nicht nur hatte sie sich nicht an ein Anlein-Gebot des Kreisverwaltungsreferats für ihren Boxer-Mischling gehalten - der Hund hatte freilaufend einen Jungen gebissen. In der darauf folgenden Gerichtsverhandlung wegen dieser fahrlässigen Körperverletzung gab ein mit der Angeklagten befreundeter Zeuge außerdem zu, für seine Freundin vor Gericht gelogen zu haben. In der Summe brachte dies der Frau eine siebenmonatige Freiheitsstrafe ein, immerhin zur Bewährung ausgesetzt.

Der Hund hatte schon einmal, im Jahr 2015, ein Kind gebissen, deshalb durfte er in unübersichtlichem Gelände nur kurz angeleint geführt werden. Daran hielt sich die Frau bei einem Spaziergang mit dem späteren Zeugen und dessen Hund im November 2017 offenbar nicht. Leidtragender war ein 13-jähriger Junge, ihn biss der Boxer in den Oberschenkel.

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Bei der Gerichtsverhandlung wegen dieses Vorfalls sagte die Angeklagte aus, der Hund sei angeleint gewesen, habe sich aber losgerissen. Das bestätigte zunächst auch der Zeuge. Erst als der Richter ihn noch einmal auf die strafrechtlichen Folgen eines Meineids hinwies - Mindeststrafe: ein Jahr -, wurde ihm die Sache offenkundig zu heiß, er korrigierte seine Aussage: Der Hund sei doch nicht angeleint gewesen. Die Frau wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt, 120 Tagessätze zu 20 Euro.

Allerdings musste sie nun ein zweites Mal vor Gericht erscheinen - "versuchte Anstiftung zur Falschaussage" lautete nun die Anklage. Denn offensichtlich hatte sie den Zeugen in den Tagen vor dem ersten Prozess, wieder bei einem Spaziergang mit den Hunden, gebeten, doch zu ihren Gunsten auszusagen.

Der Anstifter - in diesem Fall: die Anstifterin - wird bestraft wie ein Täter. Für uneidliche Falschaussage sieht das Gesetz einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Verurteilt wurde die Frau schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten - die zunächst verhängte Geldstrafe wurde in dieses Strafmaß mit einbezogen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, als Bewährungsauflage muss die Frau, von Beruf Kindergartenhelferin, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ: 813 Ds 274 Js 193453/18)

© SZ vom 06.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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