Hausverloser vor Gericht:Niete gezogen

Lesezeit: 1 min

Deutschlands erstem Hausverloser droht eine Haftstrafe. Die Staatsanwalt wirft Volker S. Betrug in 18.294 Fällen vor.

Lars Brunckhorst

Volker S. hat möglicherweise eine Niete gezogen: Der Mann, der als Erster in Deutschland ein Haus verlosen wollte, steht demnächst vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den 53-jährigen Geschäftsmann wegen Betrugs in 18.294 Fällen erhoben. Außerdem wirft sie dem Münchner vor, eine unerlaubte Gewinnausspielung zu veranstalten. Das Verfahren vor dem Landgericht beginnt am Montag, 15. März.

Volker S. versprach den großen Gewinn: Für nur 19 Euro pro Los durften die Teilnehmer seines Internet-Gewinnspiels von einem Haus im Münchner Vorort Baldham träumen. Insgesamt 48.000 Lose zu je 19 Euro wollte er verkaufen, über mehrere Quizrunden sollte die Zahl der Spielteilnehmer auf 100 reduziert werden. Unter diesen, so ist auf seiner Internetseite www.winyourhome.de zu lesen, solle schließlich das Haus im Wert von 570.000 Euro als erster Preis ausgespielt werden.

Doch das Spiel stockt und wie es aussieht, wird es so bald nicht zu Ende geführt: Nachdem im vorigen Jahr zunächst die Behörden und das Verwaltungsgericht die Verlosung untersagt haben, droht S. nun sogar eine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehr als 400.000 Euro eingenommen zu haben, obwohl das Spiel von den Behörden verboten worden sei.

Dennoch habe er den Teilnehmern des Spiels vorgespiegelt, die Hausverlosung sei rechtlich zulässig. So habe er 18.294 Lose verkauft und das Geld für sich behalten. Bis heute sei weder eine Verlosung noch eine Rückzahlung der Einsätze erfolgt. Ins Rollen gekommen ist das Strafverfahren durch die Anzeige eines Spielteilnehmers.

Volker S. weist insbesondere den Betrugsvorwurf zurück und fühlt sich von den Behörden verfolgt und behindert. Diese verwehrten ihm die Ausspielung, indem sie sich auf ein staatliches Glücksspielmonopol beriefen, obwohl dieses gegen europäisches Recht verstoße. "Wenn die mich nicht weitermachen lassen, wie ich soll ich es dann zu Ende führen?", sagte S. am Freitag zur SZ.

Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Betrugs drohen Deutschlands erstem Hausverloser bis zu fünf Jahre Haft, bei gewerbsmäßigem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Auf unerlaubtes Glücksspiel stehen weitere zwei Jahre oder Geldstrafe. Deshalb verlässt sich S. vor Gericht lieber nicht auf sein Glück: Er lässt sich von einer auf Glücksspiel und Sportwetten spezialisierten Kanzlei aus Bad Homburg vertreten.

© SZ vom 06.03.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: