Grillen in München:Brutzeln nur auf Kies

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Die größte öffentliche Grillzone verläuft entlang der Isar vom Flaucher bis zur Großhesseloher Brücke. (Foto: Robert Haas)

Der Duft von Steaks und Bratwürsten liegt in der Luft: Die Grillsaison ist in vollem Gange. Doch das Grillen ist nicht überall erlaubt. Und auch Zuhause sind beim Brutzeln ein paar Regeln zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Friederike Hunke

Die strahlende Sonne zieht die Münchner Bürger nach draußen. Für die kommenden Tage ist zwar kein ideales Badewetter angekündigt, aber zum Grillen im Freien reicht es allemal. Gemeinsam mit der Familie oder Freunden entspannen, die Natur genießen und das Ganze mit Bratwürstchen oder einem saftigen Steak abrunden - darauf freuen sich viele den ganzen Winter über. Um ein fröhliches Grillwochenende zu garantieren, sollten allerdings einige Regeln beachtet werden.

An welchen öffentlichen Plätzen ist Grillen erlaubt?

Die größte öffentliche Grillzone verläuft entlang der Isar vom Flaucher bis zur Großhesseloher Brücke, aber auch im nördlichen Isarteil ist das Grillen an einigen Stellen erlaubt. Außerdem findet man in vielen Parks und an Seen Grillplätze oder -zonen. An der Isar darf grundsätzlich nur auf Kiesbänken gegrillt werden, unter Brücken ist es ganz verboten. Die Karte oben zeigt die öffentlichen Grillzonen in München. Details gibt es auf www.muenchen.de unter dem Such-Stichwort "Grillen".

Worauf muss man beim Grillen in der Öffentlichkeit achten?

Das Kreisverwaltungsreferat München listet einige Regeln auf, die Grillfreunde in der Natur beachten sollten. Gerade bei heißem Wetter ist es wichtig, zu Bäumen, Sträuchern und trockenem Gras ausreichend Abstand zu halten, mindestens zehn Meter werden empfohlen. Damit herumfliegende Funken keinen Brand auslösen, sollte man bei starkem Wind die Glut direkt nach dem Grillen löschen. Außerdem dürfen andere Parkbesucher, Badegäste oder Anwohner nicht durch Grillqualm und Lärm gestört werden. Bastler müssen aufpassen, da nur mit handelsüblichen Geräten gegrillt werden darf.

Wie sieht es mit Lagerfeuern aus?

Lagerfeuer am Boden, ob mit Holz oder Kohle, sind grundsätzlich verboten. Gerade bei Wind und Trockenheit können sie leicht außer Kontrolle geraten, zudem zerstören Ascherückstände das Gras. Wer grillen möchte, muss also auf den eigenen Grill zurückgreifen.

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Wie muss Kohle und ähnliches entsorgt werden?

Damit andere Grillfreunde und Naturliebhaber ihren Ausflug genießen können, sollte man seinen Müll prinzipiell nach dem Grillen wieder mitnehmen oder in bereit stehende Abfallbehälter werfen. Bei heißer Holzkohle ist das allerdings unpraktisch. Daher stellt die Stadt München an öffentlichen Grillplätzen spezielle Grillaschebehälter zur Verfügung. "Davon haben wir insgesamt 15 Stück und darüber hinaus 76 Gitterboxen im Isarhochwasserbett", erklärt eine Sprecherin des städtischen Baureferates. "Da kann die heiße oder glühende Asche fachgerecht entsorgt werden."

Wie ist es auf Privatgrundstücken?

Sofern es im Mietvertrag nicht verboten ist, darf man im eigenen Garten mindestens einmal im Monat grillen. Darüber hinaus gibt es aber keine genaue Regelung. Auch Hausbesitzer genießen keine uneingeschränkte Freiheit auf ihrem Grundstück. Wenn es Streit gibt, entscheiden Gerichte unterschiedlich. Daher lohnt sich ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag, wo das Thema möglicherweise geregelt ist. Für Grillpartys gelten dieselben Regeln wie für andere Feiern: Von 22 Uhr an ist Nachtruhe. Am besten sollte man sich also mit den Nachbarn absprechen oder gleich gemeinsam den Grill anwerfen.

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Welche Grills dürfen im Garten genutzt werden?

Auf dem eigenen Grundstück ist jede Grillsorte erlaubt. Allerdings verursachen Holzkohlegrills viel Rauch und den typischen Grillgeruch und können damit die Nachbarn verärgern. Beim Grillen mit Kohle können außerdem Giftstoffe freigesetzt werden, wenn Fett auf die Glut tropft. Der Gesundheit und dem guten Nachbarschaftsklima zuliebe empfehlen sich also eher Elektrogrills. Auch Gasgrills sind eine gute, wenn auch in der Anschaffung teurere Alternative.

Darf man auf dem Balkon oder der Terrasse grillen?

Hierzu gibt es bundesweit keine einheitliche gesetzliche Regelung. Normalerweise ist Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse möglich, solange sich Nachbarn durch den Rauch nicht gestört fühlen. Da Holzkohlegrills in vielen Hausordnungen sowieso verboten sind, bietet sich ein Elektro- oder Gasgrill an.

© SZ vom 13.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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