Gräfelfing:Heißes Thema

Lesezeit: 1 min

Gräfelfing überlegt, die Geothermie selbst in die Hand zu nehmen

Von Annette Jäger, Gräfelfing

Nicht warten, sondern handeln. Diese Devise verfolgt die Gemeinde Gräfelfing jetzt verstärkt beim Geothermie-Projekt. Neueste Idee, die gerade erst im Rathaus geboren wurde: Warum nicht selbst das Bohrrecht erwerben und auf gemeindeeigenem Grund nach warmem Wasser bohren? Denn die Realisierung des Projektes mit dem Kraillinger Investor Baldur Trinkl, der derzeit das Bohrrecht auf seinem eigenen Grundstück auf Gräfelfinger Flur besitzt, scheint in weiter Ferne zu sein. Sein Bohrrecht, der Claim, soll Ende November auslaufen und kann wohl nur im Ausnahmefall um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Die Gemeinde will sich beim Geothermie-Projekt unabhängig von der Firma Trinkl machen und sicherstellen, dass die erneuerbare Energiequelle in den tiefen Erdschichten den Gräfelfingern zugute kommt. "Man könnte in einem Flächennutzungsplan weitere Standorte ausweisen, die sich zum Bohren eignen", sagt Bürgermeisterin Uta Wüst (Interessengemeinschaft Gartenstadt Gräfelfing). Denn das Bohrrecht, dass das Bergamt vergibt, bezieht sich nicht nur punktuell auf einen Standort, sondern laut Wüst auf ein großes Gebiet von Planegg bis Freiham.

Die Gemeinde will so für den Fall gewappnet sein, dass Trinkl das Bohrrecht tatsächlich verliert. Wüst sieht die Chancen nicht schlecht, als Kommune den Claim zu erhalten. Eventuelle Partnerunternehmen für die Bohrungen und den Vertrieb des heißen Wassers haben sich bereits der Gemeinde vorgestellt. Bislang hat sich der Gemeinderat geweigert, für das Geothermie-Vorhaben der Firma Trinkl den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Grund: Nach Gemeindeangaben fehlen Unterlagen des Unternehmers, um das Areal am südlichen Ortsrand zwischen Martinsried und Steinkirchen als Sondergebiet ausweisen zu können. Wüst betont, dass der Beschluss nicht deshalb zurückgestellt worden sei, weil sich die Gemeinde erst eine Teilhabe an dem Projekt sichern wolle. "Baurecht und wirtschaftliche Interessen sind völlig getrennt zu betrachten."

Die fehlende Genehmigung der Gemeinde ist kein Hindernis, um mit der Bohrung zu beginnen, betonte Wüst. Würde der Unternehmer ein Gutachten beim Wirtschaftsministerium vorlegen, in dem er die "Standortbezogenheit" nachweise, könne er loslegen.

© SZ vom 31.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: