Gräfelfing:Angst vor mehr Verkehr

Lesezeit: 1 min

Anwohner sehen Neubaupläne auf Doemens-Gelände kritisch

Nachbarn der Brauerei-Fachschule Doemens in Gräfelfing wappnen sich. Nach Plänen der Gemeinde sollen auf dem Schulgrundstück Wohnungen entstehen, sobald die Schule ins Gewerbegebiet umgezogen ist. Das kann freilich noch dauern - dort muss Doemens erst mal neu bauen. Doch schon jetzt befürchten die Anwohner eine massive Verdichtung und somit mehr Verkehr. Pläne der Gemeinde, dort 20 bis 25 Wohnungen zu realisieren - die Hälfte soll bezahlbarer Wohnraum werden - hat sie alarmiert. Zum dritten Mal trafen sich kürzlich Betroffene aus der Nachbarschaft, um sich zu beraten.

Noch ist nicht beschlossen, was auf dem Schulgrundstück genau entstehen soll, Bürgermeisterin Uta Wüst (Interessengemeinschaft Gartenstadt Gräfelfing/IGG) hat bislang nur grobe Zahlen in den Ring geworfen. Die aber schrecken die Nachbarn auf: Auf dem Grundstück sollen zwei Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem vierten zurückgesetzten Terrassengeschoss entstehen. Doemens hat das derzeit gültige Baurecht nicht ausgeschöpft, das Bauvolumen könnte also wachsen. Das ist auch der dringende Wunsch der Gemeinde, denn bezahlbarer Wohnraum ist in Gräfelfing rar und wird von allen Seiten - Bürgern wie Gemeinderäten - gefordert.

Die Anwohner kritisieren, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: "Wir haben vor zehn Jahren gebaut und mussten viele Auflagen erfüllen, auch was die Größe des Baus anging", sagt Verena Prusinovsky, eine Anwohnerin. Jetzt, da die Gemeinde plane, "ist auf einmal alles möglich, uns fehlt da die Verhältnismäßigkeit". Prusinovsky spricht im Namen ihrer Mitstreiter, insgesamt zehn Parteien aus der Stefanus-, Schmidbauer- und der Reichertstraße. Die Anwohner befürchten außerdem, dass die Neubauten mehr Verkehr in die engen, verkehrsberuhigten Wohnstraßen ziehen wird. Mit der Brauereischule gebe es in Ferienzeiten, abends und an Wochenenden hingegen gar keinen Verkehr.

Die Anwohner wollen jetzt nächste Schritte beraten und "wachsam" sein, keine Fristen zu versäumen, um sich zu wehren - etwa im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans.

© SZ vom 31.12.2016 / jae - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: