Giesing:Erhaltungssatzung für den Wettersteinplatz

Im Bereich zwischen Hans-Mielich- und Candidplatz sowie zwischen Wettersteinplatz und Tegernseer Landstraße sollen Mieter künftig besser vor Verdrängung durch Luxussanierungen geschützt werden. Die Vollversammlung des Münchner Stadtrates beschloss am Mittwoch die südliche Erweiterung der bestehenden Erhaltungssatzung "Untere Au/Untergiesing" sowie die Aufstellung einer neuen Satzung "Wettersteinplatz". Mit der Erweiterung in Untergiesing verschiebt sich der Geltungsbereich der Satzung im Südwesten von der Hans-Mielichstraße zur Agilolfingerstraße und im Süden von der Linie Jamnitzerstraße/Jakob-Gelb-Platz bis zur Candidstraße. Das "Bündnis für bezahlbares Wohnen" hatte immer wieder auf Risiken für Mieter in diesem Bereich hingewiesen, vor allem in den früheren GBW-Blocks zwischen Candid- und Krumpterstraße, die inzwischen einem Grünwalder Investor gehören. In einem Zug mit der Erweiterung beschlossen die Stadträte die Satzung "Untere Au/ Untergiesing" bis Ende Mai 2021 um fünf Jahre zu verlängern. Die Satzung gilt seit 1991 und umfasst jetzt ein Gebiet mit 11 300 Wohnungen und 18 400 Einwohnern. Das neue Schutzgebiet "Wettersteinplatz" deckt ein Areal mit 3190 Wohnungen und 6000 Einwohnern ab. Es wird im Westen durch die Grünwalder- und Säbener Straße begrenzt, im Süden durch die Schellenberg- und Hochkalterstraße und im Osten durch die Gufidauner- und die Tegernseer Landstraße.

© SZ vom 12.05.2016 / raj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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