Geständnis vor Gericht:Ekel-Bäcker muss Geldstrafe zahlen

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  • Der Betrieb war in der Vergangenheit mehrfach von Lebensmittelüberwachern kontrolliert und beanstandet worden.
  • Weil bei zwei Nachkontrollen alle hygienischen Mängel beseitigt waren, beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe.
  • Der Bäcker muss 6500 Euro zahlen.

Von Christian Rost

Manchmal ist es vielleicht besser nicht zu wissen, wo ein Produkt herkommt und wie es entsteht. Im Fall der Waren einer Bäckerei im Stadtteil Pasing-Obermenzing jedenfalls hätte es den Kunden sicher den Magen umgedreht, wenn sie auch nur eine vage Vorstellung von den hygienischen Zuständen in dem Betrieb gehabt hätten.

Mittlerweile ist die Backstube gründlich gereinigt und modernisiert. Im Jahr 2014 herrschten dort jedoch noch derart katastrophale Zustände, dass das Münchner Amtsgericht den 53-jährigen Inhaber zu einer saftigen Geldstrafe verurteilte.

Nach einer Mitteilung der Gerichts war der Betrieb in der Vergangenheit mehrfach von Lebensmittelüberwachern kontrolliert und beanstandet worden. Das Amtsgericht verhängte deshalb zwei Mal Geldstrafen gegen den Bäcker. Als dann im August 2014 erneut eine Kontrolle stattfand, hatte sich nichts gebessert.

Erneut kam der Mann vor den Kadi. Der zuständige Richter fasste die Situation so zusammen: "Die unhygienischen Zustände würden bei einem normal empfindlichen Menschen Ekel und Widerwillen auslösen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hätte."

Schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung

Tatsächlich war es eklig, was die Kontrolleure in der Backstube gefunden hatten. Die Spülmaschine war durch schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung verunreinigt. Im Bereich der Teigverarbeitung stand eine Schüssel mit Butterfett, in dem Insekten schwammen. An der Türdichtung der Sahnemaschine klebten schwarzschimmelähnliche Rückstände.

Im Gärraum entdeckten die Überwacher "alte Lebensmittelreste, Staub, Gespinste und Flusen". Weil sich der im Gärraum aufsteigende Wasserdampf an der Decke sammelt und anschließend in Tropfenform auf die Teiglinge legt, kam der Dreck direkt auf die Backwaren. Auch im Kühlraum wurden Speisereste, Teig- und Mehlrückstände gefunden.

"Undefinierbare Beläge" fanden die Kontrolleure in den einzelnen Etagen des Backofens. Eklig auch die Ofenhandschuhe. Sowohl innen und auch außen klebten an ihnen verkrustete, undefinierbare Schmutzablagerungen. Dass am Handwaschbecken für das Personal keine Seife mehr im Spender war, rundete den Gesamteindruck ab.

Der Bäcker gab sich zerknirscht vor Gericht und legte ein Geständnis ab, das auch zu seinen Gunsten gewertet wurde. Weil bei zwei Nachkontrollen einige Wochen später alle hygienischen Mängel beseitigt waren, beließ es das Gericht auch diesmal bei einer Geldstrafe wegen "vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr von Menschen ungeeigneten Lebensmitteln": 6500 Euro muss der Bäcker zahlen. Das Urteil (AZ: 1112 Ds 403 Js 107582/15) ist rechtskräftig.

© SZ vom 15.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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