Gerichtsurteil:Fristlose Kündigung wegen falscher Selbstauskunft

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  • Ein Mann hat für sich und seine Familie ein Haus in Grünwald angemietet. Bei der Selbstauskunft machte er falsche Angaben zu seiner finanziellen Situation.
  • Die Miete bezahlte die Familie auf Mahnung und geriet in Rückstand.
  • Nach Ansicht der Richterin war die fristlose Kündigung rechtsmäßig.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Natürlich möchte jeder in einem möglichst guten Licht dastehen. Doch wer seinem Vermieter gegenüber eine Selbstauskunft gibt, muss ehrlich sein. "Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter", hat das Amtsgericht München entschieden.

Die meisten privaten Vermieter und auch viele Wohnungsgesellschaften verlangen vor Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Selbstauskunft vom Mieter. In diesem Rahmen sind Fragen zu seiner persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation zu beantworten: Beispielsweise wie hoch das Einkommen ist, ob und wann er schon einmal arbeitslos war, oder ob er schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

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Worum es bei dem Fall konkret geht

So war es auch bei einem Ehepaar, das für sich und seine zwei Kindern im Alter von 13 und 16 Jahren ein Einfamilienhaus in Grünwald mieten wollte, für 3730 Euro im Monat. Im Rahmen der Selbstauskunft gab der 50-jährige Familienvater an, als Selbständiger mehr als 120 000 Euro im Jahr zu verdienen. Seine drei Jahre jüngere Ehefrau bekomme als Angestellte mehr als 22 000 Euro. Der Mieter versicherte außerdem, dass in den vergangenen fünf Jahren gegen das Ehepaar keine Mahnungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben.

Offensichtlich war diese Selbstauskunft nun schöner Schein. Von Anfang an zahlten die Mieter nur auf Mahnung, waren ständig im Rückstand. Als dann die Mieten für Januar und Februar 2014 gar nicht bezahlt wurden, drohten die Vermieter mit fristloser Kündigung. Zudem holten sie selbst eine Bonitätsauskunft ein und erfuhren, dass gegen den Mieter bereits seit 1994 unbefriedigte Vollstreckungen laufen und er im Oktober 2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben musste.

Was vor Gericht passierte

Mit den falschen Angaben hätten sich die Leute den Mietvertrag erschlichen, sagten die Vermieter später vor Gericht. "Dadurch ist das Vertrauensverhältnis restlos und unwiederbringlich zerstört." Die Mieter zahlten zwar blitzschnell die gesamten Mietrückstände nach. Dennoch gab die Richterin der Räumungsklage statt.

Der Familienvater habe in seiner Selbstauskunft dargelegt, dass er in keinerlei finanziellen Schwierigkeiten stecke, erklärte die Richterin. Wegen dieser falschen Angabe und den wiederholten Zahlungsrückständen konnte der Vermieter fristlos kündigen, stellte sie fest. "Daran ändert auch nichts die Nachzahlung der Miete." Das Urteil (Az.: 411 C 26176/14) ist rechtskräftig.

Anja Franz vom Mieterverein München hält das Urteil für gerechtfertigt - vor allem durch die Kombination von Lüge und Mietschulden. Fragen, die den Vermieter interessieren dürfen, wie eben nach den finanziellen Verhältnissen, müssten wahrheitsgemäß beantwortet werden, sagte sie. Anders sei das dagegen etwa bei einer Frage nach geplantem Nachwuchs.

© SZ vom 31.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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