Verwirrung um Stellplätze:Umparken verboten

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Ärger in Parkzone: Nach der Ermahnung durch eine Politesse in Gröbenzell fordert eine Autofahrerin nun Aufklärung durchs Innenministerium.

Erich C. Setzwein

Zu den wenigen Herausforderungen im ruhenden Verkehr gehört eine Art Katz- und Mausspiel zwischen dem Parker und dem Parkraumüberwacher. Ist die Höchstparkzeit ausgereizt und will der Parker kein Knöllchen riskieren, gibt es nur das Umparken. Also: raus aus der Parklücke, die nächste freie oder gleich frei werdende Stelle anvisieren und dort seinen Wagen wieder abstellen, Parkuhr im Wagen einstellen und Wecker im Handy aktivieren - für ein oder zwei Stunden hat man Ruhe.

Nur zwei Stunden darf man in der Parkzone in Gröbenzell das Auto abstellen. Dann muss man raus. (Foto: Günther Reger)

Das dachte sich auch eine Beschäftigte des Gröbenzeller Sozialdienstes: Beate Inngauer, in Maisach daheim, stellte morgens ihren Wagen neben ihrem Büro in Gröbenzell ab, um ihn dann bei Ablauf der zweistündigen Höchstparkdauer in die ebenfalls in der Parkzone liegende Tiefgarage zu fahren. Die zuständige Mitarbeiterin der kommunalen Verkehrsüberwachung aus Germering aber verwarnte die Frau: das Umparken innerhalb der Parkzone sei nicht zulässig, da müsse sie schon zwischendurch die Zone verlassen.

Dem beugte sich Beate Inngauer, weil sie sich nicht auf Diskussionen einlassen wollte, fuhr 300 Meter weiter in die Hauptstraße, erstand in einem Bioladen einen Lutscher und stellte den Wagen wieder in der Parkzone ab. Sie platzierte die Süßigkeit mitsamt der Quittung neben der neu eingestellten Parkscheibe. "Sozusagen als Beweis", wie sie in einem immerhin an das bayerische Innenministerium gerichteten Brief schrieb und um Aufklärung bat.

Das Staatsministerium wird wahrscheinlich keinen seiner Spitzenjuristen bemühen müssen, um der Bürgerin zu antworten, sondern sich in Gröbenzell erkundigen, wie Christian Stockmann, Leiter Zentrale Dienste im Gröbenzeller Rathaus, vermutet. Er ist sich sicher, dass das bayerische Innenministerium die Kommune zu einer Stellungnahme auffordern wird.

Und dann könnte die Gemeinde auf die "Zonenregelung" verweisen und die entsprechende Rechtsprechung zitieren. In der Parkzone sei die Höchstparkdauer geregelt, sie betrage zwei Stunden. Man könne also nicht zwei Stunden vor dem Rathaus parken und anschließend wenige Meter weiter die nächsten beiden Stunden. Um einen erneuten Parkvorgang zu beginnen, müsse die Parkzone gemäß der Zonenregelung erst verlassen werden.

© SZ vom 01.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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