Umfahrung Olching:Freistaat will Urteil anfechten

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Der Freistaat gibt sich noch nicht geschlagen: Laut Reinhold Bocklet soll das Urteil des Verwaltungsgerichts überprüft werden, weil es"grundsätzliche Bedeutung" hat.

Andreas Ostermeier

Der Freistaat will das Urteil zur Umfahrung von Olching anfechten. Das sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet am Mittwoch nach einem Gespräch mit der Obersten Baubehörde im Innenministerium. Das Urteil ist nach Aussage von Bocklet von "grundsätzlicher Bedeutung" und müsste deshalb überprüft werden. "Wie soll eine Behörde künftig noch planen und bauen können?", fragte der Landespolitiker aus Gröbenzell, wenn Verwaltungsgerichte nicht an die Klassifizierung von Straßen gebunden seien. Von einer solchen Unsicherheit sind nach den Worten Bocklets nicht nur die staatlichen Behörden betroffen, sondern ebenso die städtischen und jene der Landkreise.

Olchings Bürgermeister Andreas Magg begrüßte die Absicht des Innenministeriums. Er bleibe auch nach dem Durchlesen der Urteilsbegründung bei seiner Ansicht, dass die Staatsstraße 2069 zu Recht ihre Bezeichnung trage, sagte Magg am Mittwoch. Im Übrigen habe das Verwaltungsgericht München die Einwendungen des Klägers ebenso abgewiesen wie die Vorhaltung, das Genehmigungsverfahren habe Mängel. Magg sagte, er bedauere das Urteil und die dadurch eingetretene Verzögerung des Projekts, das bereits "20 Jahre auf der Schiene" sei. Den Vorschlag von Stadtrat Ewald Zachmann, dem Anwalt des Klägers, den Kreisverkehr am Roßhaupterplatz durch einen Bypass zu verbessern nannte der Bürgermeister ebenso "bedenklich", wie den Vorschlag, die Trasse einer Umgehung näher am westlichen Ortsrand entlang zu führen.

Der Freistaat Bayern hat nun vier Wochen Zeit, beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil zu stellen. Nach spätestens weiteren vier Wochen muss auch die Begründung für diesen Antrag dem Gericht vorliegen. Wann dieses eine Entscheidung trifft, ist kaum vorherzusehen. Zachmann rechnet damit, dass es ein Jahr dauern kann, bis das Gericht dem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt.

© SZ vom 09.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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