Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen können einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen. Gefördert werden Akteure, die Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, verschiedene Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten. Anträge können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten heruntergeladen werden. Die Antragsfrist endet am Sonntag, 30. Juni. Weitere Informationen unter Telefon 08141/519-53 88.
Fürstenfeldbruck:Landkreis fördert soziale Arbeit
Zuschüsse für Akteure, die soziale Beratung, Hilfe im Alter oder Betreuung von Familien im Krankheitsfall anbieten
Fürstenfeldbruck:Tierheim-Diskussion steckt fest
Der Landkreis hat die Situation in den Nachbarkreisen abgefragt. Ergebnis: In fast allen gibt es eine zentrale Einrichtung für den Tierschutz. In Fürstenfeldbruck aber geht es nicht voran.
Lesen Sie mehr zum Thema