Fürstenfeldbruck:Freund der Mutter belästigt Tochter

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Schöffengericht verhängt zweijährige Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung gegen 34-Jährigen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Was geht in einer 15-Jährigen vor, wenn sie der Freund ihrer Mutter plötzlich sexuell belästigt? Wenn er ihr zwischen die Beine fasst und versucht sie zu küssen, obwohl sie nein sagt, sie von ihm abrückt, seine Hand wegschiebt. Eine inzwischen 17 Jahre alte junge Frau aus dem westlichen Landkreis hat sich in dieser Situation gefragt, ob sie etwas falsch gemacht hat. Dem 34-jährigen damaligen Freund ihrer Mutter hat dieser sexuelle Übergriff samt Nötigung eine Anklage vor dem Schöffengericht Fürstenfeldbruck eingebracht. Das verurteilte ihn am Mittwoch zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ihre Mutter und der damals 32-Jährige waren erst seit wenigen Monaten ein Paar. Trotzdem spricht die 17-Jährige in der richterlichen Vernehmung, die am Donnerstag als Aufzeichnung gezeigt wird, von einem "sehr guten Familienverhältnis". "Ich konnte gut mit ihm reden", er sei für sie "wie ein zweiter Vater" gewesen. An dem fraglichen Tag im Februar 2020 hatte er sie von der Schule abgeholt - ihre Mutter war noch in der Arbeit- und auf ihre Bitte für sie beide ein Bier-Mixgetränk gekauft. Gemeinsam rauchten sie im Badezimmer und schauten dann, nebeneinander auf der Couch sitzend, einen Film. Dabei rutschte der 32-Jährige immer näher, fasste sie an. "Er hat meine Schenkel geknetet", trotz ihrer Abwehr habe sich seine Hand an der Innenseite immer weiter nach oben bewegt, berichtet die junge Frau, die anfangs betont "einiges verdrängt" zu haben.

Die 17-Jährige schildert, wie sie als Reaktion auf den Übergriff auf der Couch immer weiter an den Rand rutscht. "Hör bitte auf, du bist der Freund meiner Mutter", wiederholt sie mehrfach. Aber der Angeklagte beendet seine Annäherungsversuche nicht. Er habe ihr erklärt, er und die Mutter seien nicht mehr zusammen, berichtet die 17-Jährige. Als er sich über sie beugt, um sie zu küssen, schreit sie, er legt ihr die Hand auf den Mund, bis sie sich ihm entwindet. In den Folgetagen fordert er außerdem in unzähligen Chats, dass ihm die Tochter seiner Freundin "geile Bilder" schicken solle. Ihrer Mutter erzählt die 17-Jährige zunächst nichts, nur Freundinnen und ihrer Psychotherapeutin. Erst nach einigen Monaten spricht sie mit ihrer Mutter und zeigt den Übergriff bei der Polizei an.

"Mein Mandant weiß, dass er da massiv Mist gebaut hat", unterstreicht der Verteidiger. Er gibt für den 34-Jährigen ein umfassendes Geständnis ab. Und verweist darauf, dass bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden hat. Besonders wichtig sei der Geschädigten und ihrer Mutter dabei die Unterlassungserklärung gewesen. Darin entschuldigt sich der Angeklagte ausdrücklich, verspricht, die Familie in Ruhe zu lassen und als Schmerzensgeld 1000 Euro zu zahlen. 200 Euro davon sind bereits bezahlt. Bei Verstößen werden zusätzlich weitere 1000 Euro Strafe fällig.

Diesem von Reue und Einsicht getragenen Verhalten verdankt der 34-Jährige, dass das Gericht noch eine Bewährungsstrafe verhängt. Denn wie der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer unterstreicht, ist das angesichts seines Strafregisters mit insgesamt zwei Freiheitsstrafen, von denen eine noch offen ist, keine Selbstverständlichkeit; auch wenn keine einschlägigen Vergehen unter den Einträgen sind. "Das Gericht ist überzeugt, dass es sich um einen Ausrutscher, wenn auch nicht tolerierbar, handelt", sagt der Richter. Die sexuellen Übergriffe hätten sich zwar einerseits im untersten Bereich abgespielt. Andererseits "hat es der Angeklagte immer wieder versucht", kritisiert er dessen Hartnäckigkeit. Mit Blick auf den großen Altersunterschied sagt er: "Das ist völlig inakzeptabel, das Verhalten des Angeklagten. Er konnte es ja selber nicht erklären." Da der 34-Jährige eine Festanstellung hat und in einer festen Beziehung ist, geht das Gericht davon aus, "dass der Angeklagte keine weiteren Straftaten begeht". Andernfalls müsste er damit rechnen, dass beide Bewährungen widerrufen werden und er für vier Jahre in Haft muss.

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