Fürstenfeldbruck:Regelung für Fahrräder

Die Zahl der anzulegenden Fahrradstellplätze richtet sich nach der Nutzung eines Hauses. (Foto: -)

Stadt beschließt Abstellplatzsatzung. Doch es gibt auch Kritik wegen Bürokratie und zusätzlicher Kosten für Bauherren.

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Mehrheitlich beschlossen hat der Stadtrat die überarbeitete Fahrradabstellsatzung. Mit ihr will die Stadt noch fahrradfreundlicher werden. Mit Blick auf die Art der jeweiligen Gebäudenutzung wird die Zahl der auf dem Grundstück vorzuhaltenden Fahrradständer festgelegt, größere Anlagen müssen mindestsens zur Hälfte überdacht sein. Georg Jakobs (CSU) lehnte die Novelle ebenso ab wie große Teile seiner Fraktion und der Freien Wähler. Jakobs sieht in den Vorschriften einen Beleg für verzichtbare Bürokratie, die nicht zuletzt die schnelle Umsetzung von Bauprojekten behindern könne und zu Mehrkosten sowie Bodenversiegelung führe. Wenn man schon nicht die Satzung von 2014 einfach belassen könne, so Jakobs, dann sollten zumindest die Abstellsatzungen für Autos und Fahrräder zusammengeführt werden. Alexa Zierl (ÖDP) erinnerte an die Selbstverpflichtung der Stadt, den Radverkehr zu fördern. Sie würde sich aber, ebenso wie Philipp Heimerl (SPD), ebenfalls eine baldige Überarbeitung der Autostellplatzsatzung wünschen.

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