Tabuzone Schopflachwäldchen:Illegale Vergrämung von Saatkrähen

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Krähen sitzen auf den Bäumen im Schopflach-Wäldchen, ein Schutzgebiet, aus dem sie nicht verjagt werden dürfen. (Foto: Jana Islinger)

Die Stadt Puchheim berichtet von verbotenen Vertreibungen der Vögel in der Schutzzone. Diese können mit einer Strafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Von Peter Bierl, Puchheim

Unbekannte haben im Schopflachwäldchen mit Schreckschusspistolen, Klatschen und Laserpointern versucht, die Saatkrähen zu vertreiben. Das ist illegal, nicht nur weil die Tiere unter Naturschutz stehen, sondern auch, weil dieses Gebiet als Schutzzone für sie ausgewiesen ist. Wer erwischt wird, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro. Außerhalb dieser Zone darf die Stadt die Saatkrähen vertreiben, aber mit Genehmigung der Regierung.

Saatkrähen waren eine Zeitlang vom Aussterben bedroht und stehen als Singvögel unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Vergrämungsmaßnahmen können aber in Ausnahmefällen von der Regierung genehmigt werden. Allerdings muss mit Bedacht und Fachwissen vorgegangen werden, weil sich die Kolonien sonst aufsplitten und dadurch das Problem vergrößern, was in Puchheim immer wieder geschah. Zeitweise wurden Saatkrähen in Bruck, Germering, Olching, Maisach, Mammendorf und Gröbenzell gesichtet. In Olching existiert eine große Kolonie in einer Schutzzone im Auwald an der Amper fast auf Höhe des Kulturzentrums Kom.

Seit 2021 versuchen die östlichen Landkreiskommunen die Saatkrähenpopulation gemeinsam zu regulieren. Die Regierung hat dazu Tabuzonen festgelegt, in denen keine Maßnahmen erlaubt sind. In Puchheim ist das Schopflachwäldchen eine von drei dieser Zonen, weil dort eine langjährige und stabile Kolonie besteht. Aus diesem Grund dürfen die Tiere nur aus den Randbereichen des Schopflachwäldchen an der Allinger- sowie aus Splitterkolonien vertrieben werden.

Dafür hat die Stadt heuer wieder einen Falkner engagiert, der mit seinen Greifvögeln im Einsatz war. Außerdem wurden Nester aus Splitterkolonien entfernt, berichtete Monika Dufner, die im Rathaus dafür zuständig ist.

Bereits im vergangenen Jahr führten illegale Vergrämungsmaßnahmen in der Tabuzone dazu, dass die Tiere sich neue Standorte im Ortsbereich und in Nachbargemeinden suchten. Für den Falkner bedeutete dies einen erheblichen Mehraufwand. Nur mit großen Anstrengungen gelang es, Saatkrähen in der Nähe des Gernerplatzes im Zentrum der Stadt am Brüten zu hindern. In Puchheim-Ort bildete sich hingegen eine kleine Splitterkolonie.

Die Kommune ruft deshalb dazu auf, alle illegalen Vergrämungen zu unterlassen. Sollten unbefugte Personen dabei beobachtet werden, droht ihnen eine Anzeige, verbunden mit einer Strafe in Höhe von bis zu 50 000 Euro.

Schlecht ist auch, dass Meschen offensichtlich immer wieder Saatkrähen füttern. Die Stadt Puchheim bittet darum, auch das zu unterlassen, damit keine weiteren Saatkrähen angelockt werden.

In Puchheim gab es seit 2008 im Friedhof am Schopflachwäldchen eine große Brutkolonie, was wegen des Lärms und Kots zu einigem Ärger in der Nachbarschaft führte, die von der Kommune verlangte, einzuschreiten. Drei Jahre später begann die Kommune mit Maßnahmen, anfangs mit wenig Erfolg. Zum Einsatz kamen zunächst Lärmklatschen, rote Luftballons und Netze, dann wurden Nester zerstört, Eier weggenommen und teilweise durch Gipsattrappen ersetzt, zuletzt erlaubte die Regierung den Einsatz von Greifvögeln gegen Splitterkolonien.

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