Prozess:Selbstanzeige wegen Kinderpornos

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Amtsrichter berücksichtigt das Verhalten eines Familienvaters und verhängt für Besitz und Verbreiten illegaler Bilder eine Geldstrafe von 1500 Euro. Der 35-Jährige ist seit längerem in Therapie

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Für die Frau ist in dem Moment vermutlich eine Welt zusammengebrochen. Das erste Kind ist gerade geboren, da kommt sie hinter die schreckliche Neigung ihres Mannes: Kinderpornos. Vermutlich gab es viele Gespräche, Auseinandersetzungen, Kämpfe bis der heute 35-Jährige einen ungewöhnlichen Schritt geht. Er zeigt sich selbst bei der Polizei an. Am gestrigen Montag, fast drei Jahre später, sitzt der ehemalige Germeringer wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften auf der Anklagebank im Amtsgericht in Fürstenfeldbruck. Unter Berücksichtigung der Selbstanzeige, einer Therapie sowie der Tatsache, dass der inzwischen zweifache Vater keine Vorstrafen hat, verhängt der Richter am Ende 1500 Euro Geldstrafe.

Fünf Bilder, die Kinder im Alter von etwa zehn Jahren bei pornografischen Handlungen zeigen, hatte der inzwischen in Garmisch-Partenkirchen lebende Familienvater irgendwann vor Februar 2016, dem Zeitpunkt der Selbstanzeige, aus dem Internet heruntergeladen. Ferner wirft die Anklage dem Mann vor, sich die Bilder von einem auf ein anderes Smartphone weitergeleitet zu haben.

"Es ist definitiv so, dass er sich kinderpornografisches Material verschafft und weitergegeben hat", beginnt der Verteidiger. Und unterstreicht, dass sein Mandant nicht zum klassischen Konsumenten von Kinderpornos gehöre, die in der Regel erst über Recherchen der Polizei auffliegen. Im Unterschied dazu habe sein Mandant sich vor etwa drei Jahren aus freien Stücken in Therapie sowie, etwas später, zur Polizei begeben. "Wir haben hier wirklich einen Fall, wo sich jemand selbst anzeigt", unterstreicht der Jurist.

Wie der Verteidiger den Prozessbeteiligten berichtet, ist der Garmisch-Partenkirchener zunächst über den Konsum von ganz normalen Pornos mit Erwachsenen immer mehr zu den illegalen Darstellungen abgeglitten. Die Akteure seien immer jünger geworden, irgendwann guckte sein Mandant Bilder mit Teenies, als er sich bei der Polizei stellte, waren die Abgebildeten bereits nur noch etwa zehnjährig. Da sein Mandant gemerkt habe, dass ihn der Anblick sexuell stimuliere, habe er zunächst große psychische Probleme bekommen, bis hin zu Selbstmordgedanken, und sich daraufhin aus eigenem Antrieb einen Therapeuten gesucht.

"Er hat kein Interesse an Kindern im wahren Leben", verdeutlicht der Verteidiger, dass es dem 35-Jährigen tatsächlich nur um "das Visuelle" gehe und er längst Schritte unternommen habe, um seine Neigung unter Kontrolle zu bekommen. "Seine Frau ist darüber informiert", auch weitere Teile der Verwandtschaft sowie das Jugendamt seien eingeweiht, berichtet der Verteidiger. Und erwähnt außerdem, dass seinem Mandanten im Lauf der Therapie klar wurde, dass er selbst offenbar als Kind sexuell missbraucht worden ist. Darüber hinaus sei ihm dort auch bewusst geworden, "was das bedeutet, solche Sachen anzuklicken, weil das eine gewisse Nachfrage erzeugt". Tatsächlich verdienen Erwachsene auf der ganzen Welt damit Geld, dass sie pornografische Darstellungen von Minderjährigen, oft unter Drogen oder Zwang erzeugen und ins Netz stellen. Jeder User, der auch nur eines dieser Bilder und Filme anklickt, vergrößert die Nachfrage.

"Ich schäme mich sehr", sagt der Angeklagte in seinem Schlusswort und entschuldigt sich. Die Staatsanwältin hält ihm "das Geständnis und die Reue, die er damit zeigt", zugute. Negativ bewertet sie das noch sehr junge Alter der Kinder und das Weiterleiten von einem auf ein anderes Gerät. Das spreche für einen Konsum über einen längeren Zeitraum, erklärt sie. Und beantragt 50 Tagessätze zu je 40 Euro.

Da der Vorstoß des Verteidigers zur Verfahrenseinstellung vom Vorsitzenden Richter Martin Ramsauer abgelehnt wird, zählt er in seinem Plädoyer noch einmal alle Pluspunkte auf. "Er hat sich wirklich alle Mühe gegeben, damit zurechtzukommen", unterstreicht er und beantragt eine geringe Geldstrafe. Das Urteil, 50 Tagessätze a 30 Euro, ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 23.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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