Pandemie:Gericht bestätigt Corona-Auflagen

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Die Hygienemaßnahmen an den Schulen im Landkreis können die vielen Corona-Fälle nicht verhindern. (Foto: LEONHARD SIMON)

Münchner Verwaltungsrichter weisen Eilantrag gegen Abstandsregelungen in Schulen des Landkreises Fürstenfeldbruck zurück.

Von Andreas Ostermeier, Fürstenfeldbruck

Die Corona-Auflagen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis sind vor dem Verwaltungsgericht gelandet. Die Münchner Richter wiesen laut einer Pressemeldung des Landratsamts den Eilantrag einer Privatperson zurück und gaben Landrat Thomas Karmasin (CSU) Recht. Bei der Verhandlung ging es um die Abstandsregelung von 1,50 Meter im Klassenzimmer, die in der Elternschaft erheblichen Unmut ausgelöst hat, weil sie für eine Mehrheit der Schülerinnen und Schüler Wechsel- und Distanzunterricht bedeutet hat.

Dem Antragsteller beschied das Verwaltungsgericht, er habe keinen Anspruch auf einen ausschließlichen Präsenzunterricht. Bei der aktuellen Pandemielage und der fehlenden Möglichkeit, Infektionsquellen einzugrenzen, entspreche das Verhalten des Landrats den gesetzlichen Vorgaben. Gegen die Ermessensentscheidung der Behörde sei deshalb laut Gericht nichts einzuwenden, heißt es in der Mitteilung der Brucker Kreisbehörde. Der Mitteilung nach hat das Münchner Gericht auch darauf verwiesen, dass die Hygienemaßnahmen, zu denen das Abstandsgebot gehört, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entsprächen. Sie seien dazu vorgesehen, die Gesundheit von Schülern und Lehrkräften zu schützen sowie Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten. Die mit dem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht verbundenen Einschränkungen dienten also "einem interessengerechten Ausgleich der betroffenen Rechte der Schüler" und seien deshalb hinzunehmen, heißt es in der vom Landratsamt zitierten Begründung des Verwaltungsgerichts. Für die Abstandsregelungen im Bereich der Kindertagesstätten gilt dies ebenso.

Das Infektionsgeschehen hat zu Beginn des Teil-Lockdowns weiter an Fahrt gewonnen. Nach Auskunft des Landratsamts wurden übers Wochenende und bis Montag um 14 Uhr 170 neue Corona-Fälle aus dem Landkreis bekannt. Damit beträgt die Zahl der seit Pandemiebeginn infizierten Personen mit Wohnsitz im Landkreis 2454. Die vom Brucker Gesundheitsamt errechnete Inzidenzzahl nähert sich dem Wert 200. Auch Robert-Koch-Institut und bayerisches Landesamt für Gesundheit nennen einen Inzidenzwert von deutlich über 100. Fürstenfeldbruck bleibt damit - wie inzwischen der überwiegende Teil des Freistaats - im dunkelroten Bereich der bayerischen Corona-Ampel. Die Inzidenzzahl gibt an, wie viele Einwohner einer Stadt oder eines Landkreises bezogen auf 100 000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus angesteckt haben.

Zu den neu gemeldeten Corona-Fällen gehören nach Mitteilung des Landratsamts auch fünf Mitarbeiter eines Seniorenheims sowie sechs Bewohner dieser Einrichtung. Auch an Schulen und Kindertagesstätten gibt es weitere Ansteckungen. Betroffen ist davon die Grundschule in der Martinstraße in Olching. Dort wurde Quarantäne angeordnet, weil ein Schüler positiv getestet worden war. Von der Quarantäne einer teilklasse ist nach einem Positivtest auch das Brucker Graf-Rasso-Gymnasium betroffen. Ein Corona-Fall wird auch von der Ferdinand-von-Miller-Realschule gemeldet. Dort müssen die Mitschüler allerdings nicht in Quarantäne.

Außerdem sind ein Kinderhaus und ein Kindergarten neu von jeweils einem positiven Fall betroffen. Es wurde in beiden Fällen eine Quarantänemaßnahme angeordnet. An einem weiteren Kindergarten sind zwei positive Fälle aufgetaucht, es wurden keine neue Quarantänemaßnahme angeordnet, da beide Fälle bereits als Kontaktpersonen galten und deshalb in letzter Zeit zu Hause bleiben mussten.

Die Zahl der Patienten mit Symptomen der Krankheit Covid-19 im Klinikum in Fürstenfeldbruck ist auf sechs angestiegen. Einer von diesen Patienten wird mittlerweile beatmet.

© SZ vom 03.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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