Nachbar erwirkt Baustopp:Urteil erschüttert Oberschweinbach

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Im Rohbauzustand befindet sich der Stall, in dem nun nicht weitergearbeitet werden kann. (Foto: Günther Reger)

Das Bayerischer Verwaltungsgericht stoppt die Renovierung von Schloss Spielberg. Es verlangt ein Gutachten über den Lärm, der von einem Café ausgehen könnte.

Von Gerhard Eisenkolb, Oberschweinbach

Einen Rückschlag bei der Renovierung der ehemaligen Kloster- und Schlossanlage Spielberg muss die Gemeinde Oberschweinbach zum Jahresbeginn verkraften. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat Ende Dezember einem Eilantrag eines Nachbarn gegen die Umwandlung der denkmalgeschützten ehemaligen Stallungen mit einem barocken Kern zu einem Tagescafé mit Mehrzweckräumen stattgegeben. Die Gemeinde als Bauherr war gezwungen, die mit Zuschüssen der öffentlichen Hand in Höhe von zwei Millionen Euro geförderten Arbeiten für diesen Bauabschnitt umgehend einzustellen. Der Grund hierfür sind immissionsschutzrechtliche Bedenken.

Das Gericht ordnete die Einholung eines Gutachtens an. Dieses soll den Cafébetrieb simulieren und damit klären, ob der Lärm dieser Nutzung den Kläger übermäßig belastet. Erst wenn das Gutachten vorliegt, will das Gericht entscheiden, ob das Projekt beendet werden kann. Die Kosten der bisherigen Umbauarbeiten liegen bei etwa 200 000 Euro.

Ohne Fenster, Türen und Entwässerung sind die Räume der Witterung ausgesetzt. (Foto: Günther Reger/Günther Reger)

Das Gerichtsverfahren kann sich über Monate oder Jahre hinziehen. Daher ist nicht absehbar, ob und gegebenenfalls wann die Bauarbeiten weitergehen können. Bürgermeister Norbert Riepl (Dorfgemeinschaft Oberschweinbach/CSU) verbindet den Baustopp zudem mit erheblichen Folgeschäden an der teilweise jahrhundertealten Bausubstanz. Sollte die Gemeinde als Bauherr den Rechtsstreit verlieren - verklagt ist das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde -, ist nach jahrelangen Vorarbeiten das zentrale Vorhaben zur Belebung eines der schönsten ländlichen Dorfzentren im Landkreis gestorben.

Der Baustopp in Schloss Spielberg könnte sich negativ auf die Substanz auswirken. (Foto: Günther Reger/Günther Reger)

Im schlimmsten Fall, so der Rathauschef auf SZ-Anfrage, bleibe nur die Rückkehr zur ursprünglichen Nutzung. Das heißt, die Gemeinde könnte anstelle des Tagescafés wieder die ursprüngliche Schweinehaltung betreiben. Riepl denkt nicht, dass Schweine für den Kläger weniger Lärm mit sich bringen würden als die Besucher eines Cafés.

Kann die Gemeinde die mit der Zusage der Zuschüsse eingegangenen Verpflichtungen nicht einhalten, gehen ihr diese Mittel irgendwann verloren. Das wäre eine Katastrophe, weil die Gemeinde dann für den Umbau der Stallungen zusätzlich etwa drei Viertel eines Jahreshaushalts aufbringen müsste.

Im früheren Stall soll das Café eingerichtet werden. (Foto: Günther Reger)

Bereits mit den Kostensteigerungen, die ein längerer Baustopp nach sich ziehen würde, wäre die finanzschwache Gemeinde angesichts gedeckelter Zuschüsse überfordert. Werden die Fördermittel gestrichen, könne sich Oberschweinbach für Jahrzehnte den Umbau der ehemaligen Klosterökonomie nicht leisten, stellt der Bürgermeister verärgert fest. Bleiben würde der Gemeinde jedoch die Verpflichtung zum Erhalt der denkmalgeschützten Stallungen samt Scheune.

Rückkehr zum Schweine mästen

Schon der Umbau und die Renovierung des um den Anger im Schlosshof gruppierten Gebäudekomplexes war nur möglich, weil ein Förderverein Geld sammelte, Konzepte entwickelte und viele Oberschweinbacher dazu motivieren konnte, mit anzupacken und ehrenamtlich einen Teil der Arbeiten zu erledigen. Nach der Renovierung des Benefiziatenhauses und der ehemaligen Schlosskapelle Sankt Kajetan sowie der Umwandlung der Remise in einen Ort für Versammlungen und Feiern sollte nun das Tagescafé samt Seminarräumen für Volkshochschule und Brucker Forum geschaffen werden.

Wie Riepl auf SZ-Anfrage erläuterte, hat die Baustelle zurzeit weder Türen und Fenster, noch verfügt der entkernte Altbau über Dachrinnen oder eine an die Kanalisation angeschlossene Entwässerung. Sollte, was momentan der Fall ist, Regenwasser für längere Zeit über die Außenmauern laufen und unter dem Gebäude versickern, rechnet er mit erheblichen Wasserschäden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts, dürfen keine Aufträge mehr vergeben werden.

Deshalb reagierte der Gemeinderat schockiert, empört und mit Unverständnis, als ihm in der Januarsitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Hiobsbotschaft vom Baustopp überbracht wurde. Die Verärgerung ist groß, weil der überwiegende Teil der Oberschweinbacher und Nachbarn von dem Projekt begeistert ist. Alle Nachbarn und die Bürgerschaft waren dazu aufgerufen, an der Entwicklung des Nutzungskonzepts mitzuwirken und eigene Ideen einzubringen. Die gefundene Lösung ist ein Kompromiss und in enger Absprache mit der Bauabteilung des Landratsamts entwickelt worden. Damit sollte verhindert werden, lärmgeplagten Anwohnern die Nächte zu verderben. So kam es zu reduzierten Öffnungszeiten, einer Beschränkung des Kaffeehausbetriebs auf drei Tage je Woche, und der Entscheidung, zu den Nachbarn hin Schallschutzfenster einzubauen, sowie die Zahl der Sitzplätze auf der Terrasse zum Hof hin auf 30 zu beschränken. Sofern Einnahmen erzielt werden, sollen diese in die Erhaltung und den Ausbau der Gesamtanlage fließen.

Rathaus und Kloster bilden in Oberschweinbach ein Ensemble. (Foto: Günther Reger)

Enttäuscht ist auch Marc Koch, der Vorsitzende des Fördervereins. Er verweist darauf, dass das Bauvorhaben am Gemeinwohl orientiert sei und die angestrebte Nutzung durch die Bürger und Ortsvereine als optimal gelte. Vor allem die immissionsschutzrechtlichen Belange seien eingehend mit dem Landratsamt besprochen und von diesem als gewährleistet beurteilt worden. Umso mehr sei es zu bedauern, dass immer wieder Einzelinteressen Vorrang vor dem Allgemeinwohl eingeräumt werden. Koch ist optimistischer als der Bürgermeister. Er geht davon aus, dass die gefundene Kompromisslösung nicht vom Verwaltungsgericht gekippt wird.

Der Bürgermeister will nun mit allen am Projekt Beteiligen eine Strategie zum weiteren Vorgehen entwickeln und klären, mit welchen Schutzmaßnahmen verhindert werden kann, dass die Bausubstanz infolge des Baustopps größeren Schaden nimmt.

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