München/Germering:Vorwurf der Vergewaltigung

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Schauspieler wird nach Aussage des Opfers im Gericht festgenommen

Ein 50-jähriger Schauspieler aus dem Irak, der sich seit Montag vor dem Landgericht München II wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung einer Syrerin in der Asylbewerberunterkunft in Germering verantworten muss, ist nach mehrstündiger Vernehmung des mutmaßlichen Opfers festgenommen worden. Wie der Vorsitzende der 3. Strafkammer, Richter Martin Hofmann, auf Anfrage sagte, bestehe "dringender Tatverdacht". Der 50-Jährige befand sich bis zum Beginn des Prozess auf freiem Fuß. Zum Auftakt des Verfahrens am Montagvormittag ließ er über seinen Verteidiger erklären, er werde weder Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zu den Vorwürfen aus der Anklage der Staatsanwaltschaft machen. Danach begann das Gericht das mutmaßliche Opfer, eine 39-jährige syrische Hausfrau, zu vernehmen. Nachdem sie auf dem Zeugenstuhl Platz genommen hatte, wandte sie sich von dem links neben ihr auf der Anklagebank sitzenden Schauspieler ab. Außerdem bat sie eine Dolmetscherin, sich zwischen ihr und dem 50-Jährigen zu setzen. Für die Vernehmung der Frau schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus. Offenbar hielt die 39-Jährige die Konfrontation mit dem Angeklagten nicht aus. Denn nach etwa zwanzig Minuten eilte ein medizinischer Helfer und ein Justizwachtmeister in den Gerichtssaal. Dem Vernehmen nach erlitt die Syrerin ein Kollaps, erholte sich aber wieder. Ihre Vernehmung zog sich bis in den frühen Abend hin. Danach wurde der Schauspieler festgenommen.

Laut Anklage hatte er mit der Syrerin 2016 eine Affäre. Beide lebten damals in der Asylbewerberunterkunft in Germering. Als die 39-Jährige das Verhältnis beenden wollte, soll der Schauspieler sie mit einem angeblich heimlich gemachten Video, das sie beide beim Sex zeigt, erpresst und zum Sex genötigt haben. Der 50-Jährige soll der Frau damit gedroht haben, das Video ihren Verwandten zukommen lassen und so "Schande über sie bringen". Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.

© SZ vom 19.12.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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