Landratsamt stellt elf Forderungen auf:Sonderfall Sandkasten

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Im Sand spielen, gehört für viele Kinder zu den frühen Erfahrungen. Das Landratsamt will Flüchtlingskindern lieber Schaukeln bauen. (Foto: Catherina Hess)

In Eichenau treffen sich Asylhelfer aus dem Landkreis, um sich mit Abgeordneten auszutauschen. Dabei wird auch über ein kleines Projekt für Kinder gesprochen, das im Landratsamt große Auswirkungen ausgelöst hat

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Die Zahl der Asylhelfer im Landkreis nimmt weiter ab. Das hat, wie bei einer Besprechung von Vertretern der Asylhelferkreise am Montagabend in Eichenau mit Bundes- und Landtagsabgeordneten herauskam, vor allem mit der gesunkenen Zahl der Asylbewerber in den dezentralen Unterkünften zu tun. Immer mehr Asylsuchende würden zentral untergebracht. Einige Ehrenamtliche hätten ihre Arbeit aber auch wegen des sich nicht besserenden Verhältnisses mit dem Landratsamt aufgegeben. Wie strapaziös solche Auseinandersetzungen sein können, zeigt ein Fall, den Wilhelm Fenz, Vorstandsmitglied des Asylhelferkreises Eichenau, den mehr als 40 Zuhörern schilderte.

"Wir haben den Eindruck, dass wir schikaniert werden", fasste Fenz den jüngsten Versuch der Helfer zusammen, vom Landratsamt eine Genehmigung für einen Sandkasten in der Unterkunft am Lindenweg zu bekommen. Dort ist nach der Containeranlage am Schreberweg im Gewerbegebiet der zweite Standort für Wohncontainer in Eichenau. Jeweils etwa 60 Menschen wohnen in den beiden Unterkünften, darunter etliche Kinder. Um ihnen ein wenig mehr Abwechslung zu verschaffen, hatte man im Helferkreis überlegt, eine Sandkasten zu bauen. Und weil die Helfer die Kreisbehörde darüber informieren wollten, habe Sprecher Hans Sautmann eine E-Mail ans Landratsamt geschickt. Fenz zitierte vor den Abgeordneten Michael Schrodi (SPD), Martin Runge (Grüne), Gabriele Triebel (Grüne), Benjamin Miskowitsch (CSU) und Hans Friedl (FW) aus der Antwort aus dem Landratsamt. So sei ein elf Punkte umfassender Forderungskatalog aufgeführt, der erfüllt werden müsse, damit der Einzelfall genehmigt werden können. So verlange die Behörde, dass ein Ansprechpartner des Sandkastenprojekts benannt werde und der genaue Ort auf der Grünfläche, auf der der Sandkasten errichtet werden solle. Zudem will das Landratsamt wissen, wie groß der Sandkasten sei, wer ihn beschaffe, wer die Kosten für einen Rückbau übernehme und wer bezahle, wenn es Schäden gebe. Dazu sei verlangt worden, dass der Sand regelmäßig ausgetauscht werde und dafür ebenfalls ein Kostenträger genannt werden solle. Zu den Voraussetzungen gehöre auch, so Fenz, dass ein Wartungsvertrag für den Sandkasten vorgelegt werde, wenn er vom Landratsamt genehmigt sei. Und schließlich seien "Verantwortungsträger" für die vorgeschriebenen Verkehrssicherungen des Sandkastens zu benennen.

Der Wunsch der Eichenauer, den Kindern etwas Gutes in diesem Sommer zu tun, sei ein Einzelfall, wird argumentiert. Denn grundsätzlich gestatte das Landratsamt keine Sandkästen in Asylbewerberunterkünften. Statt dessen sieht man Schaukeln als das geeignetere Spielgerät an. Bei den Zuhörern am Montagabend löste der Beitrag von Fenz dennoch eine gewisse Heiterkeit aus.

© SZ vom 17.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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