Die CSU-Fraktion im Fürstenfeldbrucker Stadtrat wirft Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) vor, eine Stelle im Rathaus über die Köpfe des zuständigen Ausschusses "nach Gutsherrenart im Alleingang besetzt" zu haben. Götz hält seine Entscheidung per "dringlicher Anordnung" gleichwohl für gerechtfertigt. Er verweist auf den Fachkräftemangel sowie den damaligen Zeitdruck und wundert sich über die formale Beschwerde der CSU bei der Kommunalaufsicht, obwohl die Fraktion der Stellenbesetzung nachträglich zugestimmt hat. Von der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde fühlen sich nun beide Seiten bestätigt.
Die CSU stimmt der Einstellung der neuen Bauamtsmitarbeiterin letztlich zu
CSU-Fraktionssprecher Andreas Lohde kritisierte im September noch in der Sitzung die sogenannte "dringliche Anordnung", über die Götz die Mitglieder des Hauptausschusses informiert hatte. Auf diese Weise stellte Götz die Weichen für die Besetzung einer länger vakanten Stelle im überlasteten Bauamt. Lohde berief sich auf die Gemeindeordnung, der zufolge eine dringliche Anordnung nicht für Personalangelegenheiten vorgesehen ist. Die CSU sieht sich von der mittlerweile vorliegenden Stellungnahme der Kommunalaufsicht bestätigt. Die am Landratsamt ansässige Aufsichtsbehörde verdeutlicht, dass Alleingänge eines Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters gerechtfertigt sind, wenn nur so eine "ernstliche Schädigung gemeindlicher Interessen oder erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit oder für einzelne" verhindert werden kann.
Für Fälle wie die vorliegende Personalangelegenheit sei das Instrument "wohl nicht vorgesehen". Der für Personal zuständige Fachreferent Michael Piscitelli (CSU), der in der Pressemitteilung zitiert wird, fühlt sich bestätigt: Die Personalie hätte im Ferienausschuss oder in einer vorherigen Hauptausschusssitzung bei entsprechender Planung "problemlos und rechtskonform beschlossen werden können". Gleichwohl räumt der Fraktionsgeschäftsführer ein, dass auch die CSU der Einstellung im November letztlich zugestimmt habe.
Götz begründet seine Entscheidung mit einer kurzen Kündigungsfrist
Götz wundert sich über den ganzen Wirbel. Bereits unter seinem Vorgänger Erich Raff (CSU) sei vergeblich versucht worden, diese Stelle in der Bauverwaltung zu besetzen. Mitte des vergangenen Jahres habe sich eine sehr qualifizierte Bewerberin gefunden, die aber aufgrund einer kurzen Kündigungsfrist schnell ihr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen musste und die deshalb eine feste Zusage benötigte. Auf Anraten der Verwaltung habe er sich deshalb für die dringliche Anordnung entschieden - so wie dies Raff früher in ähnlichen Fällen getan habe. Das kurzfristige Einberufen eines Ausschusses habe er für nicht verhältnismäßig gehalten, so Götz. Und der nachträgliche, einstimmige Beschluss des zuständigen Ausschusses "bestätigt ja zumindest die Richtigkeit der Einstellung".
Die Aufsichtsbehörde betrachtet die Angelegenheit als erledigt
Zu einem ähnlichen Schluss kommt die Kommunalaufsicht: Durch den Beschluss sei die Einstellung "auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt" worden. Deshalb gebe es "keine Veranlassung für ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden". Man betrachte die Angelegenheit "somit als erledigt."