Kommentar:Ohne Kontrolle wirkungslos

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Eine Gestaltungssatzung ist fragwürdig. Auch deshalb, weil eine Bewertung sehr subjektiv ist

Von Peter Bierl

In Bruck und Puchheim debattieren die Stadträte derzeit darüber, wie Bürger ihre Vorgärten gestalten sollen. Der Verschandelung des Ortsbilds durch modische Steinwüsten und Gabionen soll Einhalt geboten werden. Stattdessen sollen weniger Flächen versiegelt, mehr Bäume und Sträucher gepflanzt und in Puchheim dazu die Dächer begrünt werden. Es geht also um Ästhetik und Umweltschutz, zwei durchaus ehrenwerte Motive. Die Frage ist, ob Freiflächengestaltungssatzungen dafür das richtige Instrument sind.

Ein drastisches spanisches Sprichwort besagt, der Geschmäcker sind viele und manche verdienten Prügel. Bloß welche das sind, darüber dürften die Meinungen auseinandergehen. Es ist zwar ziemlich grauslich, was manche sich in den Garten stellen. Aber wenn darüber Kommunalpolitiker urteilen und Vorschriften machen, geht das zu weit. Dass Einfahrten und Zufahrten aus Gründen des Umweltschutzes möglichst klein ausfallen sollen, ist richtig, aber der Streit programmiert, was im Einzelfall das richtige Maß wäre. Solange immer fettere Karren und Zweitwagen legal sind, wird mancher nicht genug Stellfläche haben können.

Eindeutig wären zwar Bestimmungen, die Dachbegrünungen vorschreiben oder die Zahl der Bäume, die auf unbebauten Flächen anzupflanzen sind. Allerdings gibt es auch da Haken. Die Begrünung von Dächern ist kein Ersatz dafür, dass immer mehr Flächen versiegelt werden. Das wäre eine Art Ablasshandel, ähnlich der Rede von ökologischen Ausgleichsflächen, denn es gibt keinen Ausgleich.

Vor allem fragt man sich, wer die Einhaltung solch neuer Auflagen überwachen soll. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die kommunalen Behörden im Landkreis nicht einmal in der Lage waren einzuschreiten oder wenigstens saftige Strafen auszuteilen, wenn Grundeigentümer Bäume umhauen, die nach den Bebauungsplänen eigentlich geschützt sein sollten. Werden künftig also Mitarbeiter aus den Rathäusern mit dem Meterstab durch die Gärten schreiten und kontrollieren, ob genügend neue Bäume und Sträucher angepflanzt wurden? Wohl kaum. Eine derartige Satzung ist aber sinnlos, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird.

© SZ vom 20.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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