Immobilien:Eine Wohnung ist zum Wohnen da

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Die Stadt Puchheim erlässt eine Verordnung gegen die Zweckentfremdung

Von Peter Bierl, Puchheim

Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist ein europaweites Thema. In Barcelona und Berlin wird diskutiert, wie man verhindern kann, dass Mietwohnungen unter der Hand zu Ferienwohnungen werden. Der Stadtrat von Puchheim will nun die Zweckentfremdung von Wohnungen durch eine Verordnung bremsen. Das Gremium übernahm damit am Dienstag einstimmig einen Antrag der CSU, die sich auf ein bayerisches Gesetz bezieht.

Demnach dürfen in Kommunen, in denen es an Wohnungen mangelt, solche nur mit Genehmigung der lokalen Behörden anderweitig genutzt werden. Das richtet sich sowohl dagegen, dass Wohnungen als Büros oder Praxen genutzt oder eben ständig an Touristen vermietet werden. Die neue Satzung erlaubt der Stadtverwaltung einzugreifen, wenn die Hälfte einer Wohnung gewerblich genutzt wird, mehr als acht Wochen im Kalenderjahr von Fremden belegt wird oder länger als drei Monate leer steht. In solchen Fällen kann die Kommune einschreiten und notfalls eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro verhängen. Die neue Verordnung soll fünf Jahre lang gelten. Zur Begründung hieß es, die Zahl der Haushalte, die sich für eine Sozialwohnung vormerken lassen, sei in Puchheim stark angestiegen, die Kommune selbst verfügt nur über wenige solcher Wohnungen, die älteren Menschen vorbehalten werden.

Im Stadtrat gab es keine große Debatte zu diesem Antrag der CSU. Der SPD-Fraktionssprecher Jean-Marie Leone sprach von einer "Hilfskrücke" und verlangte, die Satzung "mit Augenmaß" zu handhaben. Er verwies auf die "Sogwirkung der Ballungsräume", dem Puchheim ausgesetzt sei, und der für das Wohnungsproblem verantwortlich sei. Für ländliche Regionen und "abgehängte Städte" sei diese Entwicklung hingegen Gift.

Im Planungsausschuss war der Vorschlag der CSU im Juli länger diskutiert worden. Dort war auf den möglicherweise beträchtlichen Aufwand für die Verwaltung hingewiesen worden. Bürgermeister Norbert Seidl (SPD) hatte damals eingewandt, in Puchheim gebe es weder massenhaften Leerstand noch würden Ferienwohnungen in großem Umfang angeboten. Er sei gegen eine Zwangsbelegung und deshalb gegen die Satzung. Diese Kritik wiederholte Seidl im Stadtrat nicht mehr, sondern stimmte dem Antrag zu. In der Beschlussvorlage wurde allerdings darauf hingewiesen, dass eine solche Satzung zwischen 1992 und 1999 schon einmal in Puchheim galt. Aufgrund der Erfahrungen damals sei deren Nutzen zweifelhaft.

Damals habe das Landratsamt alle 43 Anträge auf Genehmigung der Zweckentfremdung bewilligt. In 42 Fällen wollten die Eigentümer ein Wohnhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen, in einem Fall wurde ein Teil eines Wohnhauses in einer Arztpraxis umgewandelt. Ferienwohnungen und Leerstand waren damals allerdings kein Thema.

© SZ vom 04.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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