Gröbenzell:Sorgfalt auf dem Rechtsweg

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Für Parkplätze auf einem Grundstück des Freistaats erhebt die Gemeinde Gröbenzell Grundsteuer. (Foto: Günther Reger)

Gröbenzells Bürgermeister begründet beabsichtige Zwangsversteigerung von Staatseigentum.

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Presseanfragen zu der von der Gemeinde Gröbenzell veranlassten Zwangsversteigerung von 45 Parkplätzen im Besitz des Freistaates Bayern an der Bernhard-Rößner-Straße hat Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) längere Zeit unbeantwortet gelassen. Nun aber widerspricht er in einer Stellungnahme dem in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, die Gemeinde sei in diesem Fall "nicht mit genügend Sorgfalt vorgegangen". Er verweist auf die Pflicht, von Amts wegen Grundsteuern zu erheben. Ohne Unterschied, ob das Bürger oder den Staat betrifft. Jede andere Vorgehensweise wäre Willkür.

Eine Zwangsversteigerung sei für eine Gemeinde jedoch immer nur das letzte Mittel, so Schäfer weiter. Als nach jährlich mehrfacher Mahnung und Ankündigung der Zwangsmaßnahme im Jahr 2020 absehbar gewesen sei, dass der Staat seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen werde, sei dieser Weg beschritten worden. Auf den auf Anfrage der SZ geltend gemachten Hinweise des säumigen Landesamts für Finanzen, es sei rechtlich umstritten, inwieweit der Freistaat als Zwangserbe mangels eines willentlichen Erwerbs überhaupt Grundsteuer zu entrichten habe, geht das Rathaus nicht ein.

Über die Zwangsmaßnahme war der Gemeinderat laut Rathaus nicht vorab informiert worden, weil das Eintreiben von Grundsteuern als Routinefall betrachtet wird. Jede Vollstreckung in Sitzungen zu behandeln, würde deren zeitlichen Rahmen sprengen. Auch eine Ersteigerung des Areals durch die Gemeinde sei keine Option gewesen, da Kommunen Grundstücke nicht über Marktwert erwerben dürfen. Zudem hätte die Gemeinde damit nur die Interessen derjenigen bedient, "die dort seit Jahren kostenlos (und eigentlich widerrechtlich, aber geduldet) geparkt haben".

Wie ausdrücklich betont wird, handle es sich bei der verkauften Fläche nicht um öffentlichen Straßengrund, sondern um Privatgrund, "der öffentlich genutzt wurde". Gebaut wurden die Parkplätze für die dortige Hochhaussiedlung, um den für die Baugenehmigung erforderlichen Stellplatznachweis zu erbringen. Das sei jedoch aufgrund der öffentlichen Nutzung nicht mehr gegeben gewesen. Diesen Verstoß habe die Gemeindeverwaltung nicht sanktionieren können, "da die Baukontrolle und Sicherstellung der planmäßig festgelegten Baumasse generell dem Landratsamt unterliegt". Mit diesem Hinweis macht die Gemeinde das Landratsamt zum Verantwortlichen dafür, dass seit Längerem für die Hausbewohner nicht genügend Stellplätze zur Verfügung standen.

Wie berichtet, ist die SPD-Gemeinderatsfraktion anderer Meinung als die Rathausspitze. Sie geht davon aus, dass es sich bei dem fraglichen Areal um öffentlich gewidmeten Straßengrund handelt, den weiterhin jeder nutzen dürfe. Das Landratsamt stützt die Einschätzung der Gemeinde. Es erklärte auf SZ-Anfrage, der Parkstreifen sei ein Privatgrundstück. Würde es sich um eine öffentliche Straßenverkehrsfläche handeln, müsste die entsprechende Fläche im Bebauungsplan farblich markiert sein. Das sei jedoch nicht der Fall. Zudem habe es bei der Schlussabnahme der Hochhäuser durch das Landratsamt keine Beanstandungen gegeben. Das zeige, dass damals die erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen wurde. Da die Baukontrolle nicht anlasslos Stellplätze nachzähle, könne von einem "Versagen" nicht die Rede sein. Der neue Eigentümer vermietet die Stellplätze nun an Anwohner.

Zur Frage, ob, wann und in welchem Umfang es nach der Schlussabnahme zu relevanten Veränderungen hinsichtlich der Stellplätze kam und ob dies der Bauaufsicht mitgeteilt wurde, will sich das Landratsamt erst nach Prüfung der vom Staatsarchiv angeforderten Akten zu dem Bauvorhaben äußern. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1971. Das Landratsamt hat im Unterschied zu Kommunen kein eigenes Archiv. Diese Aufgabe übernimmt das Staatsarchiv.

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