Gröbenzell:Voreilig plakatiert

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Gröbenzells CSU-Bürgermeister Dieter Rubenbauer lässt hundert CSU-Wahlständer einsammeln. Seine Partei hat falsch gerechnet und so das Ortsrecht missachtet

Von Gerhard Eisenkolb

Mit einem Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung der Gemeinde Gröbenzell hat sich die CSU den Auftakt der heißen Phase des Kommunalwahlkampfes vermasselt. Bürgermeister Dieter Rubenbauer (CSU) ließ am Freitag von Mitarbeitern des Bauhofes alle Plakatständer mit dem Konterfei des CSU-Bürgermeisterkandidaten Thomas Breitenfellner beseitigen. Rubenbauer sagte, er wolle mit dieser ungewöhnlichen Aktion einer Anfechtung der Kommunalwahl zuvorkommen, weil sich die CSU auf unzulässige Weise gegenüber anderen Parteien einen Vorteil verschafft hatte. Die 119 Zentimeter hohen und 84 Zentimeter breiten Werbetafeln mit dem Konterfei Breitenfellners waren am Mittwoch fünf Tage früher aufgestellt worden, als es nach Gemeinderecht zulässig ist.

Das Gröbenzeller Ortsrecht schränkt die Wahlwerbung ein. In der Gemeinde ist es frühestens acht Wochen vor einem Wahltermin erlaubt, Wahlplakate auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu platzieren. Die am Freitag von Bauhofmitarbeitern beseitigten Tafeln können CSU-Helfer also frühestens an diesem Sonntag von null Uhr an wieder völlig legal postieren. Rubenbauer wurde erst tätig, nachdem die beiden SPD-Gemeinderäte und Juristen Axel von Walter und Peter Falk förmlich Beschwerde eingelegt und angeregt hatten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Wahlkampf Chancengleichheit für alle Gruppierungen zu gewähren. "Eine solche Bombe zu zünden, ist schlicht dumm", sagte von Walter auf Anfrage. Er lobte die Entschlusskraft des Bürgermeisters, wies aber auch darauf hin, dass die CSU sehr nervös sein müsse, um zu solchen Mitteln zu greifen.

Rubenbauer kündigte an, dem CSU-Ortsverband die Kosten für die Beseitigung der Breitenfellner-Plakate in Rechnung zu stellen. Der CSU-Amtsinhaber hatte im Herbst 2012 auf eine dritte Kandidatur verzichtet, weil ihm ein großer Teil der Gröbenzeller Parteimitglieder die Befähigung absprach, die Gemeinde weitere sechs Jahre zu führen. Seither geht Rubenbauer auf Distanz zu Breitenfellner und einem großen Teil der örtlichen CSU.

Der CSU-Ortsvorsitzende Thomas Eichler versuchte noch Donnerstagnacht vergeblich, den Fehler zu beheben. Da Plakate zu politischen Veranstaltungen zu Wahlen auch außerhalb der Acht-Wochenfrist erlaubt sind, versuchten die Christsozialen die Verordnung mit einem Trick zu umgehen. Sie beklebten Breitenfellners Porträt nachträglich mit Hinweisen auf die nächsten Parteiveranstaltungen. Rubenbauer akzeptierte diese nachträgliche Korrektur nicht. Er ließ trotzdem 33 Großplakate und rund 60 kleinere abräumen.

Eichler wurde erst am späten Donnerstagabend nach einer gemeinsamen Sitzung von Parteienvertretern und Vereinsvorsitzenden im Rathaus tätig. Thema der bereits vor Wochen vereinbarten Beratungen war die Plakatierungsverordnung. Der runde Tisch war zwar von Breitenfellner und der CSU mitinitiiert worden, anwesend war der CSU-Spitzenkandidat aber nicht. Nach dieser Sitzung begannen CSU-Anhäger eifrig damit, die Wahl- in Veranstaltungsplakate umzuwandeln. Auch Breitenfellner betätigte sich mit Kleister und Handzetteln, um, wie er sagte, den Schaden zu minimieren.

"Wenn man Fehler macht, steht man dazu. Das tut die CSU", bekannte der CSU-Bürgermeisterkandidat am Freitagnachmittag. Und Breitenfellner verwies darauf, dass die CSU den Schaden habe. Der Wahlkämpfer begründete den Fehlstart mit einem Denkfehler. Die Achtwochenfrist sei aus Versehen mit einer Zweimonatsfrist verwechselt worden. Der Ortsvorsitzende kritisierte das Vorgehen des Parteimitglieds Rubenbauer mit keinem Wort. "Er muss so handeln, dann müssen wir die Plakatständer halt wieder bei der Gemeinde einsammeln", sagte Thomas Eichler. Die Entscheidung habe sicherlich ihre Berechtigung. Als Wahlleiter sei der Bürgermeister verpflichtet, in einem solchen Fall zu handeln. Robert Drexl von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes sah in der Verletzung des Ortsrechts noch keinen Grund, der eine Wahlanfechtung rechtfertigen würde. Dazu müssten wahlrechtliche Vorschriften verletzt worden sein. Im Jahr 2002 stand eine Wahlanfechtung im Raum, weil der Olchinger Bürgermeister beschuldigt worden war, das amtliche Mitteilungsblatt für Wahlwerbung zu nutzen.

© SZ vom 18.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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