Amtsgericht:Geldauflagen für Graffiti-Sprayer

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In der Unterführung am S-Bahnhof Fürstenfeldbruck haben die vier jungen Männer Graffiti gesprüht. (Symbolbild) (Foto: Carmen Voxbrunner)

Jugendrichter verurteilt vier junge Männer wegen Sachbeschädigung in der Unterführung zur S-Bahn in Fürstenfeldbruck.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Zwischen 200 und 300 Euro Geldauflage sowie in einem Fall 40 Sozialstunden hat ein Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck gegen vier junge Männer verhängt. Die 18- bis 20-Jährigen hatten in der Unterführung am S-Bahnhof in Fürstenfeldbruck Graffiti gesprüht. Obwohl sie sich nicht zu den Vorwürfen äußerten, waren die Staatsanwältin und der Jugendrichter angesichts der Beweislage am Ende sicher, dass das Quartett gemeinschädliche Sachbeschädigung begangen hat. Neben den gerichtlich verhängten Strafen wird auf die Verurteilten vermutlich noch eine Regressforderung der Stadt Fürstenfeldbruck zukommen.

In der Anklageschrift war der Sachschaden mit 2000 Euro beziffert worden. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht schätzte ein Beschäftigter der Stadt, der bereits Erfahrung mit der Beseitigung von Graffiti hat, die Kosten auf etwa 2500 Euro. Die Schriftzüge waren am 30. November vergangenen Jahres an den Wänden und dem Boden der Unterführung angebracht worden. Die Angeklagten waren dort am frühen Abend von der Polizei aufgegriffen worden.

Einem Polizeibeamten, der sich nach Dienstschluss auf dem Heimweg befand, waren die jungen Männer sprichwörtlich in die Arme gelaufen. Wie er in der Verhandlung berichtet, hatte er im Bereich der Unterführung Lackgeruch und das für Spraydosen typische Klackern wahrgenommen, das zu hören ist, wenn man die Dosen schüttelt. Bereits kurz zuvor sei ihm ein anderer junger Mann grinsend entgegengekommen, erinnert sich der Zeuge.

Inflagranti, also mit Spraydosen am Werk, fand der Polizeibeamte die jungen Männern jedoch nicht mehr. Aber er habe noch Gesprächsfetzen gehört, berichtet er. Eindeutig habe er mitbekommen, wie sie sich über ihre Schmierereien freuten: "Amüsiert haben sie sich", schildert er, wie sie da vor ihren Werken gestanden seien. Dazu gehörten dem Zeuge zufolge Sprüche wie: "Digga, mitten auf den Weg!" Der Polizeibeamte informierte seine Kollegen und setzte seinen Weg Richtung S-Bahn fort.

Sein Kollege, der ebenfalls als Zeuge geladen ist, war mit weiteren Beamten unmittelbar an den Tatort ausgerückt. Dort konnten sie die vier Angeklagten dingfest machen. "Es hat noch gerochen, es war schon frisch", unterstreicht er. Des Weiteren, so berichtet er in der Verhandlung, konnten sie bei zwei Angeklagten Farbanhaftungen an Händen oder Kleidung nachweisen, außerdem stellten sie im nächsten Mülleimer, ganz oben, ein paar Spraydosen sicher. "Es waren genau die Farben, die gesprüht worden sind", berichtet er. Eine Sachverständige für DNA-Proben konnte den genetischen Fingerabdruck von einem Angeklagten auf den Spraydosen nachweisen. Insgesamt habe sie dort Spuren von drei verschiedenen Personen ausfindig gemacht, erklärt sie im Prozess.

Jugendrichter Johann Steigmayer verurteilt die Angeklagten gemäß dem Antrag der Staatsanwältin, der wiederum weitgehend der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe entspricht. "Frische Farbe hat man gerochen, das Klackern gehört", die farblich passenden Spraydosen in unmittelbarer Nähe des Tatorts gefunden und die DNA von einem Angeklagten - kurzum: Die Beweislast sei erdrückend, fasst er in seiner Urteilsbegründung zusammen. Er appelliert an die vier, die allesamt bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, sich in Zukunft straffrei zu halten. "Sie sind eigentlich alle auf einem vernünftigen Weg", sagt er mit Blick auf die mehr oder minder erfolgversprechende berufliche Laufbahn der Angeklagten. Und warnt sie davor, weitere Vergehen zu begehen: "Die Folgestrafen werden immer härter werden."

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