Fürstenfeldbruck:Drogenbesitz ja, Raubüberfall nein

Lesezeit: 2 min

Das Amtsgericht in Fürstenfeldbruck. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Von der gravierenden Anklage bleibt beim Prozess gegen einen 24 Jahre alten Gröbenzeller vor dem Jugendschöffengericht wenig übrig.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Mit Sturmhauben maskiert sollen ein junger Mann aus Gröbenzell und zwei Komplizen im Februar 2021 in Berlin einen weiteren jungen Mann bei einem Drogengeschäft auf der Straße ausgeraubt haben; ihre Beute: 40 Gramm Marihuana und etwas Bargeld. Der Vorwurf des schweren Raubes brachte dem inzwischen 24 Jahre alten Gröbenzeller unlängst eine Anklage vor dem Jugendschöffengericht in Fürstenfeldbruck ein. Die Zeugen - der inzwischen zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Haupttäter sowie der 28 Jahre alte, ebenfalls im Gefängnis sitzende Geschädigte - wurden für den Prozess von der Polizei aus Berlin vorgeführt. Das Verfahren endete glimpflich für den Angeklagten: Weil der Rädelsführer die Aussage des Gröbenzellers bestätigte, bei dem Überfall nicht dabei gewesen zu sein, wurde der Vorwurf fallengelassen.

Der Gröbenzeller ist auch noch wegen Drogenbesitzes angeklagt: Im Juli 2022 war er am Maximiliansplatz in München mit 0,4 Gramm Kokain erwischt worden. Den Betäubungsmittelbesitz räumt der 24-Jährige ohne Umschweife ein. Ja, er habe das aufputschende Pulver für den Eigenbedarf bei sich gehabt, erklärt er. Inzwischen nehme er keine Rauschmittel mehr, nur gelegentlich trinke er etwas Alkohol. Eine von ihm selbst bezahlte Haaranalyse bestätigt diese Aussage. Den Raubüberfall Ende Februar 2021 in der Konrad-Wolf-Straße in Berlin hingegen streitet der Gröbenzeller ab. Er sei zu der Zeit nicht in Berlin gewesen, habe die Hauptstadt überhaupt erst ein Mal, "mit der Schule", besucht.

Und er habe auch schon länger keinen Kontakt mehr zu dem Haupttäter gehabt. "Das muss schon über drei Jahre her sein", versichert der Angeklagte. Er beschreibt sein Verhältnis zu dem seit Jahren in Berlin lebenden ehemaligen Gröbenzeller als eher problematisch. Der sei "ein bisschen arg auf die schiefe Bahn geraten". Er kenne ihn schon von Kindheit an, Freunde waren sie jedoch keine. "Ich habe immer versucht, den Kontakt zu vermeiden", unterstreicht der Angeklagte, sonst habe es immer passieren können, dass der einem das Handy oder Geld abnehme.

Dieser Haupttäter, der damals seiner Forderung mit einem Messer Nachdruck verliehen und dadurch das Verbrechen zu einem schweren Raub gemacht hatte, hatte seinerzeit den Angeklagten als Komplizen genannt. Deshalb wurde er nun für das Verfahren von der Havel an die Amper gebracht. Flankiert von zwei Polizeibeamten und zwei Justiz-Wachmännern, betritt er den Gerichtssaal, als wäre es sein Wohnzimmer, und gebietet den Männern, seine Handschellen zu lösen. Der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer unterbricht das Gebaren und weist den Zeugen barsch an, sich mit gefesselten Händen auf einen Stuhl zu setzen. "Haben Sie mich aus Berlin kommen lassen?" fragt der Zeuge noch im Stehen. Er stelle hier die Fragen, stellt der Richter klar und fordert ihn erneut auf, Platz zu nehmen. Der Dialog bleibt konfliktbeladen, doch letztlich erklärt der Zeuge mehrmals: "Nein, der Angeklagte war nicht dabei."

Der Geschädigte kann sich nur noch "dunkel" an den Raub erinnern. Mit Zustimmung des Staatsanwaltes stellt der Richter das Verfahren wegen Drogenbesitzes ein, sofern der Angeklagte in drei Monaten 750 Euro an den Fürstenfeldbruck Verein Sprint bezahlt. Für die Anklage wegen Raubes genügt eine Notiz im Protokoll: Bei einem Urteil würde der 24-Jährige freigesprochen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: