Fürstenfeldbruck:Lebensqualität ist wichtiger als Architektur

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Streitpunkt: Die gläserne Überdachung über dem Balkon im zweiten Stock ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Deshalb verlangt die Stadt Fürstenfeldbruck die Beseitigung. (Foto: Ariane Lindenbach)

Darf ein Balkon überdacht bleiben, damit eine kranke Bewohnerin im Schatten sitzen kann? Eine 82 Jahre alte Frau überzeugt das Verwaltungsgericht, die Stadt Fürstenfeldbruck muss den Umbau akzeptieren.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Was ist wichtiger? Dass die Menschen sich dort wohlfühlen, wo sie leben oder dass ein architektonisches Konzept bis ins kleinste Detail umgesetzt wird? Die Frage hatte das Münchner Verwaltungsgericht in Fürstenfeldbruck zu klären, in der noch relativ neuen Siedlung hinter der Volkshochschule. Dort hat eine Bewohnerin eine Überdachung aus Plexiglas über ihrem Balkon anbringen lassen sowie ein entsprechendes Seitenteil. Die Stadt Fürstenfeldbruck hatte das mit Hinweis auf die Architektur und das städteplanerische Konzept beanstandet und eine Beseitigungsanordnung erlassen. Dagegen wiederum hatte die 82-jährige Bewohnerin geklagt. Unter der Regie des Gerichtes fanden die beiden Parteien einen Kompromiss.

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