Füstenfeldbruck:Ärger um Mietzahlung für Geflüchtete

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Zuflucht für eine ukrainische Familie: Elmar Zahner in seinem Haus in Fürstenfeldbruck. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Ein Fürstenfeldbrucker hat eine ukrainische Familie in seinem Haus aufgenommen. Er kritisiert die schleppende Erstattung durch das Landratsamt.

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Fünf Geflüchtete aus der Ukraine hat Elmar Zahner für knapp drei Monate in seinem Haus aufgenommen. Mitte März sind sie eingezogen und lebten bis Anfang Juni in dem Einfamilienhaus in Bruck. Zahner will dafür Geld vom Landratsamt: 900 Euro Miete und 200 Euro Nebenkosten. Er klagt, dass das Verfahren so lange dauert. Die Mitarbeiter des Ausländeramts seien viel beschäftigt, die Mietzahlung genieße keine Priorität, sagt Ines Roellecke, die Pressesprecherin des Landratsamts, dazu. Das Geld werde jetzt ausgezahlt, versichert sie.

Bei der Unterbringung und Behandlung von Geflüchteten gibt es hierzulande ein Zwei-Klassen-Gesellschaft. Die Menschen aus der Ukraine können sich frei bewegen und ihren Wohnsitz aussuchen, während für Asylbewerber aus Afrika oder Asien die Residenzpflicht gilt. Sie müssen in Sammelunterkünften bleiben und nach der Anerkennung werden ihnen keine Wohnungen in dem Ausmaß angeboten wie den Ukrainern. Von den mehr als 2200 Geflüchteten aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis offiziell registriert sind, leben mehr als 1700 bei Privatleuten, knapp 500 in Unterkünften des Landkreises.

Zahner lebt in einem Haus im Norden von Fürstenfeldbruck. Mitte März hat er eine vierköpfige Familie aus der Ukraine aufgenommen, eine Woche später kam einer ihrer Freunde nach. Sie lebten in einem nicht abgeschlossenen Bereich von etwa 65 Quadratmeter mit drei Zimmern, Bad und Flur im ersten Stock seines Hauses und konnten die Küche im Erdgeschoss sowie den Waschraum mitbenutzen, erzählt Zahner der SZ.

Die privat untergebrachten Flüchtlinge müssen sich online im Landratsamt registrieren. Dann können sie einen Antrag stellen, dass die Behörde ihre Mietkosten übernimmt. Dieser Antrag sei Anfang April eingereicht worden, aber wohl liegen geblieben, erst Mitte Mai ist laut Zahner die Genehmigung eingegangen. Daraufhin unterschrieben die Ukrainer einen Mietvertrag, den sie Ende Mai wieder beim Landratsamt eingereicht hätten. Das Geld wird von der Kreisbehörde an die Geflüchteten ausgezahlt, die es dann an den Vermieter weiterreichen. Inzwischen lebt die Familie in einem Hotel in der Hasenheide, berichtet Zahner.

Der Mann betont, dass er nichts verdienen, sondern lediglich einen kleinen Obolus haben wolle

Er kritisiert, dass das Procedere so lange dauert, und er sein Geld noch nicht habe. Zahner betont, dass er nichts verdienen, lediglich einen kleinen Obolus haben wolle, aber die Nebenkosten erheblich größer gewesen seien und bei etwa 350 Euro lagen. Dass es kein Geld für die Zeit vor Antragstellung gibt, in seinem Fall also etwa drei Wochen, hält er für "nicht akzeptabel".

Die Pressesprecherin des Landratsamtes erklärt dazu, dass die Auszahlung der Mieten nicht die oberste Priorität des Ausländeramts sein konnte. Denn zuallererst mussten alle Geflüchteten mit Grund- und Krankenhilfeleistungen versorgt werden. Bisher habe die Kreisbehörde dafür Geld an etwa 2250 Personen ausgezahlt. Die Mitarbeiter im Haus hätten deswegen im Schichtdienst einschließlich Samstag gearbeitet.

Erst als diese Herausforderung vor einiger Zeit bewältigt war, habe man mit der Auszahlung von Mieten und Nebenkosten begonnen, berichtet Roellecke. Dabei werde die Miete wie andere Sozialleistungen auch immer ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung für Zeiten vor Antragstellung ist im Asylbewerber-Leistungsgesetz nicht vorgesehen und nicht zulässig. Im konkreten Fall war also für den Zeitraum ab 5. April zu zahlen.

Die Juristin Roellecke betont, dass die Leistung von der ausländerrechtlichen Registrierung völlig unabhängig sei. Es reiche, einen Hilfeantrag zu stellen, etwa indem ein Online-Formular auf der Homepage der Behörde ausfülle.

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