Im Dauerclinch:Kein Zuschuss für den SCF

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Der Sportclub nutzt das städtische Sportgelände an der Klosterstraße in Fürstenfeldbruck. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Wie in den Vorjahren erhält der Verein keine Förderung von der Stadt, weil nach Ansicht des Oberbürgermeisters eine wichtige Unterlage fehlt. Der Vorstand kündigt Rechtsmittel an.

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Alle Jahr wieder fördert die Stadt Fürstenfeldbruck die Sportvereine mit einem Zuschuss für Kinder- und Jugendarbeit sowie einzelne Maßnahmen. So bekommt der TuS Mittel für zwei Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und bei Sportstunden an drei Brucker Grundschulen geholfen haben, der Eis- und Rollsportclub für eine Übungsleiterin, die an der Schule Nord zur Unterstützung des Eislaufs im Einsatz war. Die Stadt spendiert 90 000 Euro, bloß der SC Fürstenfeldbruck geht zum dritten Mal in Folge leer aus. Hintergrund ist der Dauerclinch zwischen Oberbürgermeister und Vereinsführung.

Zur Begründung erklärte Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) im Sportausschuss am Dienstag, der Verein habe seine Jahresrechnung nicht vorgelegt hat, sondern nur die Mitgliederzahlen von Erwachsenen und Kindern. Alexa Zierl (ÖDP) kritisierte Raffs Entscheidung. Sie sprach von "Anforderungen, die nicht unbedingt nötig sind". Raff entgegnete, 22 Vereine seien in der Lage, die notwendigen Unterlagen einzureichen, darunter der TuS und der TSV West, "nur der SCF hat es zum dritten Mal nicht geschafft". Der zweite Bürgermeister Christian Stangl (Grüne) und Willy Dräxler (BBV) sprangen dem Bürgermeister bei. Hingegen sprach Mirko Pötzsch (SPD) von einer "Lex SCF". Es müsse doch reichen, wenn der Verein die Abrechnung nachreiche. Ein entsprechender Antrag von Zierl, dem Verein die Zuschüsse zu bewilligen, mit der Auflage, die ausstehenden Unterlagen beizubringen, wurde mit 10:4 Stimmen abgelehnt.

Ettner warf dem OB vor, im Ausschuss gelogen zu haben. Der Verein habe keineswegs bloß Mitgliederzahlen übermittelt, sondern auch den Körperschaftssteuerbescheid und den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Außerdem habe der SCF eine Bestätigung des Steuerberaters angeboten. Im übrigen könne die Jahresabrechnung für 2022 noch gar nicht vorgelegt werden, sondern bloß rückwirkend eingesehen werden, argumentierte der SCF-Vorsitzende gegenüber der SZ. Er verwies auf das Vorgehen des Landratsamts: Die Kreisbehörde habe hinterher Zuschüsse an den SCF wieder zurückverlangt, nachdem diesen die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010 und 2011 aberkannt worden war. "Rückwirkend die Jahresabrechnung zu verlangen ist legitim, aber Raff verlangt etwas, was er nicht darf", sagte Ettner.

In den Förderrichtlinien der Stadt heißt es, die Vereine müssen "geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse (Buchführung, Jahresabrechnung und Rechnungsprüfung) aufweisen und sich bereit erklären, Unterlagen hierüber für eine etwaige Nachprüfung bereitzuhalten". Darauf bezieht sich Ettner.

Der Oberbürgermeister interpretiert den Passus anders als Ettner. Der SCF müsse eine Jahresabrechnung für das Vorjahr liefern, wie andere Vereine auch, nicht für das laufende Jahr. "Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt, mehr wollen wir nicht", sagte Raff der SZ. Keinesfalls wolle man die komplette Buchführung einsehen, aber vom SCF liege nicht mal der Steuerbescheid von 2020 vor.

Der SCF hat bereits im Mai angekündigt, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, sollte der Verein wieder von der Förderung ausgeschlossen werden. Es geht nach Angaben des OB um einen Betrag zwischen 4500 und 5000 Euro.

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