Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe bekommen von Januar an mehr Geld. Wie das Landratsamt mitteilt, steigt der einfache Regelsatz auf 529 Euro im Monat. Grund dafür ist die Erhöhung der monatlichen Unterstützung durch die Einführung des Bürgergelds. Zusätzlich gibt der Landkreis wegen der hohen Lebenshaltungskosten in der Region München noch etwas dazu. Einen solchen Zuschlag zahlt der Landkreis seit 2017. Der Regelsatz in der Stufe eins beträgt deshalb derzeit 473 Euro statt 449 Euro anderswo.
Nach den gesetzlichen Vorschriften werden die Regelsätze zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. Zum Jahresbeginn 2023 steigen sie laut Pressemeldung des Landratsamts um 11,8 Prozent. So sieht die Regelbedarfsstufe eins eine Anpassung des bundesweit geltenden Regelsatzes von 449 auf 502 Euro vor. Damit auch die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis von dieser Erhöhung vollumfänglich profitierten, hat der Kreistag einen Zuschuss beschlossen. Damit bestätigte er seine Entscheidung von 2017 für einen höheren örtlichen Regelsatz. Durch diesen Beschluss erhält der betroffene Personenkreis weiterhin eine Aufstockung. Der örtliche Regelsatz in der Regelbedarfsstufe eins (Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben) steigt damit auf 529 Euro.