Landkreis Fürstenfeldbruck:Grillen verboten

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Sommer, Sonne, Steak: An vielen Badeseen gibt es ausgewiesene Zonen, in denen Grillen normalerweise erlaubt ist. (Foto: Florian Peljak)

Wegen der Trockenheit ist die Waldbrandgefahr gestiegen. Städte und Gemeinden reagieren mit Einschränkungen fürs Picknick an den Ufern der Badeseen.

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Wegen der Hitze und der Trockenheit ist das Grillen an Badeseen und Flüssen im Landkreis derzeit nur eingeschränkt möglich. Der Klimawandel sorgt nicht nur dafür, dass Bäche trockenfallen, sondern schränkt das Brutzelvergnügen ein. Die Stadt Germering hat deshalb bereits vergangene Woche den Grillplatz am Badesee gesperrt.

In diesem Sommer ist noch kein Forst in Flammen aufgegangen, allerdings stuft Kreisbrandrat Christoph Gasteiger die Gefahr als "sehr hoch" ein. Im Regelfall herrsche Alarmstufe vier von fünf, außer an Tagen, an denen es mal etwas geregnet hat. Die Einstufung nimmt die Forstbehörde vor.

Von Stufe vier an steigen Luftbeobachter ins Flugzeug der Luftrettungsstaffel in Oberpfaffenhofen und inspizieren die Gegend. "Brandmäßig ist bislang noch nichts passiert, aber wir sehen das Eschensterben und die Borkenkäfer", berichtet Sergius Ruppaner, einer von sieben Luftbeobachtern aus den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg und Starnberg.

Dass die Kommunen das Grillen an öffentlichen Plätzen einschränken, sei deshalb ebenso sinnvoll wie das Verbot von Johannisfeuern, sagt der Kreisbrandrat. "Erfahrungsgemäß kommt es bei solchen Gelegenheiten immer mal zu Bränden", berichtet Gasteiger. Mal seien Leute unaufmerksam oder am Ende des Abends blieben Glutnester des Feuers zurück, die sich entfachen können.

Eine Ausnahme gilt für den Jugendzeltplatz in Mammendorf

Sowohl im Freibad als auch am Badeplatz und auf dem Jugendzeltplatz des Geländes um den Mammendorfer See gibt es Grill- und Feuerstellen. Sobald die Waldbrandstufe vier ausgerufen ist, darf man diese Stellen nicht mehr nutzen, man kann dort dann auch kein Feuerholz mehr kaufen, sagt Saskia Müller, Abteilungsleiterin des Kulturreferats im Landratsamt, das für das Erholungsgebiet verantwortlich ist. Das Personal und der Sicherheitsdienst achteten darauf, dass das Verbot beachtet wird. "Die meisten Besucher halten sich daran, bisher gab es keinen Ärger", erzählt Müller. Notfalls könne das Personal vom Hausrecht Gebrauch machen und einen Platzverweis aussprechen oder auch eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit aussprechen, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Eine Ausnahme gilt für die Gäste auf dem Jugendzeltplatz. Dort ist das Grillen an den eingefassten Stellen weiter erlaubt, weil es der Selbstversorgung dient, sagt Müller.

Am Pucher Meer in Fürstenfeldbruck gilt eine eigene Hausordnung der Stadt. Das Entzünden von Feuern und Grillen ist nur an den speziell eingerichteten und ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Zum Grillen stehen dort drei Plätze zur Verfügung. Ähnlich ist die Regelung für das Erholungsgebiet an der Amper an der äußeren Schöngeisinger Straße beim Minigolfplatz. Dort existieren zwei mit Beton- und Steinringen eingefasste Grillplätze.

"Wir haben alles vorbereitet, die Regelung liegt in der Schublade", heißt es im Brucker Rathaus

Aufgrund der Waldbrandgefahr hatte die Stadtverwaltung bereits ein Verbot formuliert, wegen des Regens am Dienstag und Mittwoch aber nicht ausgesprochen. "Wir haben alles vorbereitet, die Regelung liegt in der Schublade", sagt Tina Rodermund-Vogl, Sprecherin des Rathauses. Leider gebe es auch Zeitgenossen, die an anderen Stellen am Amperufer Feuer entzünden oder Grillen wollen, berichtet sie. Das sei verboten.

Im Erholungsgebiet am Baggersee in Olching ist das Grillen erlaubt, aber nur an den drei gekennzeichneten Stellen am Südwestufer in der Nähe des Einlaufs. Diese Plätze sind mit Steinen eingefasst. Das Grillen mit mobilen Geräten anderswo ist verboten. Was die Gefahr eines Waldbrands betrifft, gibt es keine extra Maßnahmen. Die Besucher seien verpflichtet, sich selber über Warnungen der Behörden zu informieren und danach zu richten, heißt es aus dem Rathaus.

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