Fürstenfeldbruck:Bima äußert sich zu Flüchtlingsunterkunft

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Darum geht es laut Bima: die Gebäudeflügel unterhalb des Appellplatzes (graue Fläche) und die rechts folgenden Gebäude des ehemaligen Flugmedizinischen Instituts. Das frühere Unteroffiziersheim (unten, links) und die links angrenzenden Bereiche sind bereits von der Dependance des sogenannten Ankerzentrums mit Flüchtlingen belegt, die von der Bezirksregierung betreut werden. (Foto: Googlemaps)

Bundeseigene Immobiliengesellschaft widerspricht der Stadt, die ein Mitspracherecht bei den Planungen des Landkreises auf dem Fliegerhorst für sich reklamiert hat.

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Nun hat sich also die bundeseigene Immobiliengesellschaft (Bima) als Grundeigentümer des Fliegerhorsts eingeschaltet in die Diskussion darüber, ob die vom Landkreis geplante weitere Flüchtlingsunterkunft auf dem Militärgelände der Genehmigung durch die Stadt bedarf oder nicht. In einer Antwort auf eine Anfrage des Landratsamts hieß es am Freitag sinngemäß, die für die Unterbringung von etwa 400 Flüchtlingen vorgesehenen Unterkünfte befänden sich auf dem Gelände der Bundeswehr - das entsprechende Areal sei also nicht militärisch entwidmet. Die Stadt hatte zuvor die Auffassung vertreten, die ehemalige Luftkriegsschule sei bereits entwidmet. Das hätte bedeutet, dass sie für die zivilen Flächen zuständig wäre und im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens einer Nutzungsänderung als Flüchtlingsunterkunft zustimmen müsste und dies an Bedingungen knüpfen könnte.

Laut Bima sollen die östlich des Unteroffiziersheims (in dem bereits die Dependance des "Ankerzentrums" der Bezirksregierung untergebracht ist) liegenden Gebäudeflügel sowie die im Osten folgenden Gebäude des früheren Flugmedizinischen Instituts weiter militärisches Gelände bleiben. Somit könnte das Landratsamt in Absprache mit der Bundeswehr selbst entscheiden und würde dadurch auch Zeit für ein Genehmigungsverfahren sparen.

Mit ihrer Stellungnahme präzisiert die Bima die Flächen innerhalb des relativ großen Bereichs der ehemaligen Luftkriegsschule. Am Freitagnachmittag bestätigte sie auf eine am Mittwoch gestellte SZ-Anfrage, dass Bundeswehr und Landkreis in Kürze einen Mitbenutzungsvertrag abschließen wollen. Solche Verträge sind meist auf zwei Jahre befristet, können aber verlängert werden. Beendet werden müsste der Vertrag laut Bima "spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Liegenschaft von der Bundeswehr an die Bima" - das ist Ende 2026 vorgesehen.

Fürstenfeldbrucks Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) räumte am Freitag nach Rücksprache mit der städtischen Konversionsmanagerin ein, dass die Einschätzung der Stadtverwaltung offenbar falsch war.

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