In Artikel 30, Absatz 3 der bayerischen Gemeindeordnung heißt es: "Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung." In der Praxis sollte die Verwaltung mit ihrer sachlichen, neutralen und fundierten Expertise eine Beschlussempfehlung begründen - der die Mandatsträger aber nicht folgen müssen. Im Fürstenfeldbrucker Rathaus ist das zumindest in einem Fall graue Theorie: Aussagen eines Amtsleiters und auch ein entsprechender Vermerk in den Vorlagen stellten sich als falsch heraus. Einwände eines Stadtrats aber verhallten. Die nachträgliche Korrektur des Protokolls wurde ihm von einer Art großen Koalition aus Verwaltung und Politik versagt.
Streit um Protokoll:Mangelhafte Fehlerkultur
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Stadt- oder Gemeindeverwaltungen unterliegen der Aufsicht durch gewählte Politiker. In Fürstenfeldbruck ist das jüngst graue Theorie geblieben.
Kommentar von Stefan Salger
Fürstenfeldbruck:SPD-Stadtrat wirft Brucker Kommunalpolitikern Desinteresse an der Wahrheit vor
Mirko Pötzsch kann belegen, dass Sitzungsunterlagen fehlerhaft sind. Die entsprechende Korrektur im Protokoll verwehrt ihm eine große Mehrheit der Stadtratskollegen.
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