Energiewende:Und dann kam 10 H

Lesezeit: 2 Min.

Der Landkreis scheiterte mit einem interkommunalen Konzept zur Windkraft

Von Heike A. Batzer, Fürstenfeldbruck

Die Energiewende wollte der Landkreis Fürstenfeldbruck auch mittels Windkraft zustande bringen und versuchte deshalb gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden, für die Errichtung von Windrädern besonders geeignete Flächen zu benennen. Diese Flächen sollten dann in einem sogenannten Teilflächennutzungsplan kartiert werden. Es sollte ein interkommunales Projekt werden und verhindern, dass da und dort unkoordiniert einzelne Exemplare der 200 Meter hohen Energieanlagen entstehen. Denn Windkraftanlagen gelten ähnlich wie landwirtschaftliche Vorhaben als privilegiert. Das heißt, bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen muss der Bau genehmigt werden. Mit Hilfe des Teilflächennutzungsplans wollte man Einfluss auf die Planung nehmen und vorgeben, wo im Landkreis Windräder entstehen können - und wo nicht.

Auch den Bürgern wurden die Pläne vorgestellt. Denn auch die "müssen sich klar darüber sein, dass sich durch den Umbau zu einer weitgehend auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung die Landschaft nachhaltig verändern wird", schrieb die damalige Kreisbaumeisterin Reinlinde Leitz 2013 in einem Beitrag für die Arbeitsberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung des Leibniz-Forums für Raumwissenschaften. Weiter heißt es darin: "Alle Photovoltaikanlagen, aber in besonderem Maße die Windenergieanlagen lassen sich nicht verstecken. Sie werden Bestandteil des Landschaftsbilds. Alle müssen sich daran gewöhnen."

Nicht alle wollten das. In Grafrath sorgte sich fortan vor allem die CSU darum, dass die idyllisch gelegene Gemeinde theoretisch einst von Windrädern umzingelt sein könnte durch mögliche Konzentrationsflächen aus dem Nachbarlandkreis im Süden und einer größeren Vorrangfläche im Norden an der Grenze zu Jesenwang und Landsberied. Im ländlichen Brucker Stadtteil Puch brachte 2014 ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ein weiteres Windrad der Stadtwerke - es wäre das dritte nach Mammendorf und Maisach gewesen - zu Fall. Das Windrad störte demnach die Blickachse von Bruck nach Puch mit der topografisch herausgehoben gelegenen Dorfkirche.

Auch andernorts im Landkreis-Westen, wo die größten Konzentrationsflächen für Windkraft liegen sollten, kam Kritik auf. Die anfängliche Einigkeit über das Konzept weichte auf, als erst Althegnenberg ausstieg, dann Moorenweis. Die eigene Planungshoheit sei eingeschränkt, befand Althegnenbergs damaliger Bürgermeister Reiner Dunkel (SPD). Auch sei etwa ein gemeinsamer Windpark mit einer angrenzenden Kommune aus dem Nachbarlandkreis dann schwierig umzusetzen oder gar unmöglich. Moorenweis sah sich über Gebühr belastet. Der Teilflächennutzungsplan sei damals "ein Schock" gewesen, erinnerte sich Bürgermeister Joseph Schäffler (CSU) Jahre später. Mehr als die Hälfte der Vorrangflächen hätten sich auf Moorenweiser Gebiet befunden.

Und dann kam 10 H. Die neue Regel der bayerischen Staatsregierung von 2014, wonach Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zur Wohnbebauung haben müssen, ließ die bis dato geltende Privilegierung Makulatur werden. Die meisten potenziellen Standorte erfüllten die neuen Vorgaben nicht. Dass die Kommunen dennoch auch geringere Abstände genehmigen könnten, wenn sie das wollten, blieb bislang Theorie.

© SZ vom 27.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: