Brexit:Wahlrecht verloren

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Erste Auswirkungen auf Briten im Landkreis

Obwohl Großbritannien Ende Januar aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten ist, können sich die etwa 350 im Landkreis lebenden britischen Staatsbürger ebenso frei von Auflagen bewegen wie andere EU-Bürger. Noch elf Monate lang, bis zum Jahresende, werden sie, was das Aufenthaltsrecht angeht, so behandelt, als sei ihr Land noch Mitglied in der EU. Allerdings haben jene Engländer, Schotten, Waliser und Nordiren, die lediglich die britische Staatsbürgerschaft besitzen und bei den Kommunalwahlen kandidieren oder ihre Stimme abgeben wollten, durch den Brexit das aktive und passive Wahlrecht verloren, können also nicht mehr wählen oder gewählt werden. Das teilte das Landratsamt mit. Briten, die auch deutsche oder Staatsbürger eines anderen EU-Landes sind, können jedoch für Gemeinde- und Stadträte kandidieren. Sie dürfen auch abstimmen. Etwa 100 Briten hätten in den vergangenen drei Jahren einen deutschen Pass beantragt und erhalten, sagte Ines Roellecke, Sprecherin der Kreisbehörde.

Ebenso wie die Briten, die bereits im Landkreis leben, werden bis zum Jahresende auch diejenigen behandelt, die im Verlauf der Übergangszeit in den Landkreis ziehen. Auch sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Mit Beginn des Jahres 2021 gelten dann die Regeln, auf die sich EU und britische Regierung bei den Verhandlungen über die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen einigen werden, die in den kommenden Monaten stattfinden. Unterschieden wird dann wohl in "Alt-Briten" und "Neu-Briten". Für diese Unterscheidung ausschlaggebend ist, ob der Umzug von der Insel in den Landkreis vor oder nach dem Brexit passiert ist.

Britische Staatsbürger, die Fragen zum Aufenthaltsrecht haben oder sich einbürgern lassen möchten, können sich an das Referat Ausländerwesen des Landratsamts, Industriestraße 10 in Fürstenfeldbruck, wenden. Informationen gibt es auch per E-Mail unter service-auslaenderamt@lra-ffb.de oder einbuergerung@lra-ffb.de sowie auf der Homepage der Kreisbehörde.

© SZ vom 10.02.2020 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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