Prozess:Marihuana, Schreckschusspistole und ein Schraubenzieher

Lesezeit: 2 min

Aufklärung sieht das Amtsgericht München nicht in den Posts des Münchner Lokalpolitikers Bruno Fuchert. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein 24-jähriger Germeringer muss sich wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht verantworten. Bei einer Verurteilung drohen ihm viele Jahre Haft.

Von Andreas Salch, Germering

Nach dem plötzlichen Tod seiner Mutter hatte ein Anlagenmechaniker deren Wohnung, in der er selbst auch ein Zimmer hatte, verlassen müssen. Denn die Mutter war hochverschuldet. Und der 24-Jährige und seine Schwester wollten das Erbe nicht antreten. Deshalb wurden in aller Eile nur die persönlichen Sachen des Anlagenmechanikers aus der Wohnung geholt und alles in mehrere Umzugskartons verpackt. Der 24-Jährige kam kurzfristig bei seiner Schwester und deren Mann unter und stellte in ihre Wohnung auch seine Umzugskartons zu anderen, die dort bereits standen. Seine Sachen aufzuräumen, dazu hatte der 24-Jährige nach dem Schicksalsschlag offenbar keine Lust. Und das sollte sich rächen.

Am Vormittag des 9. Januar dieses Jahres standen Polizisten vor der Wohnungstüre der Schwester. Bei der Observation von Personen aus dem Drogenmilieu waren die Fahnder auf den Anlagenmechaniker aufmerksam geworden, da er Kokain haben soll. Die Ermittler fanden stattdessen 537,30 Gramm Marihuana. Das meiste lag in einer Sporttasche. Der Rest befand sich, vorwiegend verpackt in Druckverschlusstütchen, verteilt in der ganzen Wohnung. Außerdem entdeckten die Polizisten eine Feinwaage - und Waffen. Genauer: eine Schreckschusswaffe samt Signalpatronen sowie einen Schraubenzieher. Für die Ermittler, die Kokain suchten und nur Marihuana fanden, stand somit fest: Es handelt sich um bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

Seit Donnerstag muss sich der Anlagenbauer vor der 2. Strafkammer am Landgericht München II verantworten. Es geht für ihn um einiges. Denn das Betäubungsmittelgesetz sieht für bewaffnetes Handeltreiben Haftstrafen von "nicht unter fünf Jahren" vor. Doch bestand für den 24-Jährigen wirklich eine - juristisch ausgedrückt - eine "Zugriffsnähe" auf die beiden Waffen, wenn es bei einem Drogendeal zu einem Konflikt gekommen wäre? Die Verteidiger des Germeringers verständigten sich mit dem Gericht darauf, dies im Rahmen der Beweisaufnahme besonders zu berücksichtigen.

Tatsächlich befand sich der Schraubenzieher direkt neben der Tasche mit dem Marihuana. Er steckte in einem Pizzakarton. Der 24-Jährige sagte zu: Tags zuvor habe er sich Kartoffelpuffer gemacht und gemerkt, dass der Griff der Pfanne locker war. Also habe er ihn festgeschraubt und den Schraubenzieher schnell in den Karton gestoßen. Die Schreckschusspistole hatten die Ermittler in einem der Umzugskartons im Wohnzimmer der Wohnung gefunden. Sie gehört dem 24-Jährigen und lag in einem Wäschekorb in einem der Umzugskartons und zwar nicht weniger als 6,30 Meter von der Sporttasche entfernt, wie die Fahnder nachgemessen hatten. Es wird sich zeigen, ob dies den Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt. Denn verurteilt werden kann nur, wer während des Verkaufs von Drogen eine Waffe griffbereit zur Verfügung hält.

© SZ/sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusLandtagswahl
:Schlichte Botschaften und viel Nostalgie

Beatrix von Storch macht in Maisach vor etwa 120 Besuchern Wahlkampf. Ihr Rezept für die Zukunft: Zurück in die alte BRD. 300 Gegendemonstranten sind anderer Meinung.

Von Andreas Ostermeier

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: