Amtsgericht Fürstenfeldbruck:21-Jähriger wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

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Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck gesteht der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung sämtliche Vorwürfe. (Foto: Jana Islinger)

Amtsgericht wendet das Jugendstrafrecht an und spricht eine Geldstrafe aus. Außerdem muss er einen Kurs für Medienkompetenz belegen.

Von Charlotte Geier, Fürstenfeldbruck

Ein 21-jähriger Fürstenfeldbrucker ist wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck zur Teilnahme an einem Kurs zur Schärfung der Medienkompetenz und zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Er hatte auf der Social-Media-Plattform Snapchat Stories mit kinderpornografischem Inhalt veröffentlicht. Außerdem wurden einige Monate später auf seinem Handy und in seinem Zimmer ebenfalls solche Bilder gefunden.

In einer bunten Jacke sitzt der junge Mann auf der Anklagebank. Er wirkt angespannt, verunsichert. Gleich zu Beginn des Prozesses gesteht er seine Taten und entschuldigt sich. "Ich wusste nicht, dass das verboten ist. Ich fand es einfach lustig", erzählt er. Er wuchs im Kosovo auf und kam 2021 mit seiner Familie nach Deutschland. Die Videos habe er von gefälschten Konten aus den USA erhalten, er habe aber nicht gezielt nach kinderpornografischen Inhalten gesucht.

Der Jugendgerichtshelfer gewährt Einblicke in die Biografie des Angeklagten. Im Kosovo habe er das Abitur gemacht, aktuell mache er eine Ausbildung in München. Das Verhältnis zur Familie sei gut; zu Hause sei auch über seine Tat gesprochen worden. In seiner Freizeit treffe der Angeklagte seine Freunde und helfe seinen Geschwistern bei den Hausaufgaben.

Auf ihn mache der Angeklagte einen offenen und vernünftigen Eindruck. Aufgrund einer jugendtypischen Tat spricht sich der Jugendgerichtshelfer für die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts aus, das für den bei der Tat Zwanzigjährigen noch angewandt werden kann. Er empfiehlt daher eine Geldstrafe von 300 Euro, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist, und die Teilnahme am Kurs "Mind - Medien und Internet durchschauen" des sozialpädagogischen Vereins Sprint, der die Medienkompetenz schärfen soll.

Der Staatsanwalt schließt sich dieser Forderung an. Er hebt hervor, dass sich das Geständnis und die glaubhaft dargelegte Reue positiv auf das Strafmaß auswirkten. Dennoch sei dem Angeklagten schwerer sexueller Missbrauch in zwei voneinander unabhängigen Taten anzulasten.

Der Verteidiger übernimmt die Forderung des Jugendgerichtshelfers. Im Rahmen seines Plädoyers betont er Verteidiger, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte keinerlei kriminelle Energie aufgewiesen habe und es sich um ein jugendliches Versehen gehandelt habe.

Die Vorsitzende Richterin Marion Tonnemader-Sattig verurteilt den jungen Mann zur Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und zur Teilnahme an besagtem Mind-Kurs. Negativ ins Gewicht gefallen sei bei ihrer Entscheidung, dass es sich um Bewegtbilder handle und die Kinder sehr jung gewesen seien, sagt sie. Die Reue und die Entschuldigung des Angeklagten hätten gleichwohl die Strafe gemindert.

Tonnemader-Sattig richtet abschließend mahnende Worte an den jungen Mann: "Jedes Mal, wenn jemand diese Videos ansieht, ist es erneuter Missbrauch an den Kindern", sagt sie. "Das zerstört Leben, das zerstört Existenzen, bevor sie begonnen haben." Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass das Jugendstrafrecht noch gelte. Im Erwachsenenstrafrecht hätte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr verurteilen müssen.

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