Fürstenfeldbruck:Jugendstrafe für eine Jugendsünde

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Vor Gericht zeigt der 28-Jährige Reue und erzählt, dass er alles tun wolle, um keine Gefahr mehr für Kinder zu sein. (Foto: Jana Islinger)

Weil er kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinem Smartphone hatte, steht ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht. Das verurteilt ihn zu gemeinnütziger Arbeit.

Von Charlotte Geier, Fürstenfeldbruck

Ein 20-jähriger Auszubildender ist vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten die Teilnahme an einem Wochenende, bei dem gemeinnützige Arbeit verrichtet wird, und einem Kurs, der die Medienkompetenz schärfen soll, auferlegt worden. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen; die Kosten des Verfahrens muss er jedoch wegen seiner geringen Ausbildungsvergütung nicht tragen.

Im Alter von 14 Jahren war der junge Mann Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe, in der die einschlägigen Inhalte geteilt wurden und die das Handy automatisch in der Mediathek des Mannes speicherte. In den folgenden Jahren übertrug der Angeklagte die Dateien immer wieder auf seine neuen Handys. Laut seinen Angaben wusste er jedoch nicht um die Dateien - das ist bei dem Delikt der Kinderpornografie jedoch ohne Relevanz, erklärt der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer: Es handle sich um ein Dauerdelikt, bei dem ein rechtswidriger Zustand durch den Täter herbeigeführt und über einen gewissen Zeitraum aufrechterhalten werde. Ferner besaß der Mann USB-Sticks mit kinder- und jugendpornografischen Dateien. Auch in den folgenden Jahren griff der Angeklagte mehrfach auf die Dateien zu. Aus welcher Intention heraus und in welcher Form, kann im Prozess mangels eines Sachverständigen nicht geklärt werden.

Der Auszubildende betont, dass er heute alles anders machen würde. "Jetzt würde ich aus der Gruppe austreten, damals wollte ich aber nicht derjenige von meinen Freunden sein, der die Gruppe verlässt", sagt er. Er unterstütze Pädokriminalität nicht, pädophile Neigungen habe er keine. Aktuell sei er in einer Beziehung.

Am Amtsgericht kennen sie den jungen Mann schon. 2019 stand er wegen eines illegalen Kfz-Rennens vor Gericht, bei dem er die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten bei Weitem überschritt - er fuhr etwa 150 km/h statt der vorgegebenen 40 km/h - und andere Autofahrer nötigte. Die Führerscheinprüfung kann er deshalb bisher nicht ablegen. Seit diesem Urteil leidet er unter Schlafstörungen, wegen der er auch psychologische Hilfe in Anspruch nahm.

Die Staatsanwältin plädiert auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne, der Teilnahme an dem Arbeitswochenende, dem Medienkurs und einem Gespräch bei einer Fachambulanz für Sexualstraftäter. Erschwerend käme für den Angeklagten hinzu, dass auf einer Datei ein Säugling zu sehen sei, eine besonders schwere Form des Missbrauchs. Sie weist auch auf die Option hin, via WhatsApp versandte Dateien nicht automatisch in der Mediathek zu speichern - "In ihrem Alter sollte Ihnen das eigentlich klar sein", sagt sie.

Der Verteidiger hält Auflagen in Form des Arbeitswochenendes und des Medienkurses für ausreichend. Er betont, dass der Jugendliche keinerlei pädokriminellen Neigungen aufweise - es liege ein reine "Jugendsünde" vor. Außerdem beschäftige den Angeklagten seine erste Verurteilung noch immer, erkennbar an den Schlafstörungen.

Richter Steigmayer wendet im Urteil aufgrund einer Reifeverzögerung Jugendstrafrecht an. Er appelliert an den Angeklagten, in Zukunft besser nachzudenken und verantwortungsvoller zu agieren. "Man braucht keine besondere Empathie, um zu erkennen, wie schlimm die dargestellten Inhalte sind und sich dann davon zu distanzieren. Da sagt man doch einfach "damit will ich nichts zu tun haben"! Was einmal im Internet ist, bleibt dort, da kann man sich nicht freizeichnen; zu meiner Zeit war das noch anders", sagt der Richter zum Schluss der Verhandlung.

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