Kriminalität:Kindesmissbrauch: Schlag gegen derzeit größte Darknet-Foren

Kriminalität: Gegen drei Beschuldigte besteht der dringende Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Gegen drei Beschuldigte besteht der dringende Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Drei Plattformen mit insgesamt mehr als einer Million registrierten Nutzern haben kinderpornografische Inhalte verbreitet. Sie wurden maßgeblich aus Deutschland gesteuert. Die mutmaßlich Verantwortlichen sind gefasst.

Ermittlern ist ein Schlag gegen drei Internetforen im Darknet gelungen, die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreitet haben. Dies bestätigte ein Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Hessen (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Nach einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) handelte es sich bei den Plattformen "BoyVids 6.0", "Forbidden Love" und "Child Porn Market" mit insgesamt mehr als einer Million registrierten Nutzern um die aktuell größten Anbieter von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen im Darknet.

Den Ermittlern zufolge sind der 21-jährige Hauptadministrator der Plattformen aus Sachsen, ein 44-Jähriger aus Niedersachsen und ein 45-Jähriger aus Schleswig-Holstein im November und Dezember in Deutschland festgenommen worden. Ein weiterer Beschuldigter sei in Brasilien gefasst worden. An dem Schlag gegen die Missbrauchsdarstellungen seien auch die Partnerdienststellen in Brasilien, Australien und das amerikanische FBI beteiligt gewesen. Die Plattformen seien seit Anfang Dezember nicht mehr abrufbar.

Nachdem bereits 2017 und 2021 ähnliche Plattformen erfolgreich vom Netz genommen worden waren, seien nun auch diese drei abgeschaltet worden. Auf ihnen seien Fotografien und Videos mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen transportiert worden. Die hohe Zahl der registrierten Nutzer sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die drei Foren international ausgerichtet gewesen seien und Zugriffe aus aller Welt erfolgten, teilte das BKA mit. Maßgeblich gesteuert worden seien sie aber aus Deutschland. Der 21-jährige mutmaßliche Hauptadministrator soll auch zuvor bereits an dem Austausch von kinderpornografischen Material beteiligt gewesen sein.

Faeser erneuert ihre Forderung nach Speicherung von IP-Adressen von Computern zur Strafverfolgung

Das Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt. "Gegen die Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung von Kinderpornografie", heißt es in einer Mitteilung. Die Ermittlungen gegen weitere bislang unbekannte Betreiber und Nutzer der Plattformen dauern an. Im sogenannten Darknet können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Dort gibt es immer wieder kriminelle Machenschaften wie Kinderpornografie, Waffen- oder Drogenhandel.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, es habe sich bei den abgeschalteten Plattformen nach den bisherigen Ermittlungen um die aktuell größten Anbieter von Missbrauchsfotos und Missbrauchsvideos im Darknet gehandelt. Das Ausmaß mache fassungslos. Grausamere Verbrechen an Kindern seien kaum vorstellbar. Dagegen müsse weiter mit maximalem Ermittlungsdruck vorgegangen werden. Faeser erneuerte ihre Forderung nach Speicherung von IP-Adressen von Computern. Dies sei laut Europäischem Gerichtshof ausdrücklich mit den Grundrechten vereinbar.

Auch die Deutsche Kinderhilfe forderte, den Fahndern zügig alle möglichen Instrumente an die Hand zu geben. "Noch einmal: Unsere Ermittler benötigen von unseren Politikern eine echte gesetzliche und materielle Unterstützung", sagte der Ehrenvorsitzende Rainer Becker. Einmal mehr beruhe die Festnahme mutmaßlicher deutscher Kinderporno-Anbieter auf Hinweisen aus dem Ausland, weil Ermittler dort Möglichkeiten hätten, die es aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland nicht gebe. So werde hierzulande noch immer über die Möglichkeit gestritten, IP-Adressen speichern zu dürfen. Bund wie Länder hatten bei der letzten Innenministerkonferenz gefordert, dass die vom Europäischen Gerichtshof gestatteten Spielräume zur Datenspeicherung genutzt werden müssten.

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