Funkmast in Mauern:David verliert gegen Goliath

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Die Regierung will mit dem neuen Funkmast erreichen, dass auch der letzte Winkel des Landkreises mittels Digitalfunk erreichbar ist. (Foto: Claus Schunk)

Gemeinde klagt erfolglos gegen den Freistaat und kann den Bau des Funkmasten am Gandorfer Berg wohl nicht verhindern

Von Peter Becker, München/Mauern

Die Regierung von Oberbayern darf den umstrittenen Tetrafunkmast auf dem Gandorfer Berg bei Mauern bauen. So lautet die Entscheidung, welche die Vorsitzende Richterin am Dienstagmittag im Münchner Verwaltungsgericht verkündete. Sie schloss sich in ihrem Urteil der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs an. Der ist der Ansicht, dass das Bauwerk mitsamt seinem Fundament zu keiner weiteren Kontaminierung des Bodens beiträgt. Der Mast entsteht auf einer ehemaligen Kiesgrube. Das Material, mit dem diese verfüllt wurde, gilt als belastet. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete ihr Urteil als "keine Überraschung". Gleichwohl gestand sie der Gemeinde Mauern zu, dass sie durch den beschrittenen Klageweg "ihr Gesicht gewahrt hat".

Bürgermeister Georg Krojer sagte vor der Verhandlung, dass ihn die Situation ein wenig befremde. Die kleine Gemeinde Mauern klage gegen den Freistaat. Das klingt so ein bisschen nach David gegen Goliath.

Das Gezerre um den Mauerner Funkmast scheint nun ein Ende genommen zu haben. Freistaat und Gemeinde hatten sich schon mehrmals wegen dieser Angelegenheit vor Gerichten getroffen. Die Regierung will mit der Anlage erreichen, dass auch der letzte Winkel des Landkreises mittels Digitalfunk erreichbar ist. Dies ist wichtig für die Alarmierung der Rettungskräfte. Die Gemeinde Mauern hält den Standort aber für ungeeignet. Sie kritisierte zunächst das Auswahlverfahren des Standorts und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht. Die Regierung formulierte einen neuen Bauantrag und setzte diesen am 10. Juni gegen den Willen der Gemeinde durch. Diese reagierte mit einem Eilantrag, den Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof abgelehnt haben.

In der Zwischenzeit fanden Bodenaustauscharbeiten statt und das Fundament für den Funkmast wurde gelegt. Der erneute Antrag an das Verwaltungsgericht gründete nun auf der Sorge, die Belastungen des Bodens könnten durch die Erdarbeiten verschlimmert werden. Dem widerspricht ein Gutachten des Sachverständigen Adrian Huber. Der Geologe legte vor dem Verwaltungsgericht noch einmal klar, dass seiner Ansicht nach von dem Bauwerk keinerlei Gefahr ausgehe. Beim Bau des Fundaments sei der Boden ausgetauscht worden. "Der Funkmast steht für sich allein", bekundete Huber. Auch einer möglichen Sanierung der Kiesgrube stehe er nicht im Weg.

Krojer ist der Ansicht, dass sich die Regierung von Anfang an auf den Standort am Gandorfer Berg festgelegt habe. Gleichwohl sei ihm signalisiert worden, er könne in Verhandlung mit Grundstückeigentümern alternativer Standorte treten. Einer der in Frage kommenden hätte für etwa 100 000 Euro technisch aufgerüstet werden müssen. Das entspricht dem Geld, das die Regierung für das Fundament am Gandorfer Berg ausgibt. Für Krojer bleibt deshalb ein fader Beigeschmack und das Gefühl, dass der Freistaat seine Bürger nicht ernst nimmt. Auch die Vorsitzende Richtern findet, dass es nicht schicklich sei, dass ein Bürgermeister seine Zeit mit letztlich sinnlosen Verhandlungen vergeude.

Gemeinsam mit Rechtsbeistand Sommer und Geschäftsleiter Ernst Neuhauser will Krojer das schriftliche Urteil abwarten. Anschließend wird der Gemeinderat informiert und über das weitere Vorgehen beraten.

© SZ vom 18.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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