Tierheimbau:Hunde und Rebhühner als Nachbarn

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Das Tierheim für den Landkreis Freising wird mitten in ein Landschaftsschutzgebiet gebaut, in dem unter anderem Rebhühner leben. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Ehrenamtliche Gassigeher müssen sich vertraglich verpflichten, das angrenzende FFH-Naturschutzgebiet nicht zu durchqueren. Für das neue Tierheim in Neufahrn gelten zahlreiche Umweltauflagen.

Von Alexandra Vettori, Freising

Tierschutz ist auch Umweltschutz, möchte man meinen. Doch der Bau des Tierheimes im Landkreis Freising zeigt, dass die Sache kompliziert ist. Denn es gilt viele Auflagen einzuhalten, um das geplante Heim im Süden Neufahrns an der ehemaligen Bundesstraße 11 und jetzigen Staatsstraße 2350, bauen und betreiben zu können. Das Grundstück liegt nämlich nicht nur im Außenbereich, sondern auch noch in einem Landschaftsschutzgebiet, es grenzt an das Europäische FFH-Schutzgebiet Isarauen an und: Es könnte ein Rebhuhnpaar dort nisten. Um nachzuweisen, dass die geschützten Vögel nicht zu sehr gestört werden, musste sogar ein Gutachten angefertigt werden. Auch darf mit dem Tierheimbau erst im Spätsommer nach der Brutzeit begonnen werden.

Gegen die Ausgleichsflächen, die der Tierschutzverein auf seinem Grundstück anlegen muss, hat Vorsitzender Joseph Popp nicht das Geringste: "Wir sind ein Tierschutzverein und natürlich machen wir gern etwas für die Artenvielfalt." 900 Quadratmeter groß wird das Tierheim, 3700 Quadratmeter des insgesamt 20 000 Quadratmeter großen Grundstücks gehören künftig der Natur, hier werden Blühstreifen und Wiesen außerhalb des umzäunten Tierheimgeländes angelegt.

Um das Tierheim muss ein Erdwall aufgeschüttet werden

Dass der Standort gegenüber vom Klärwerk Marienhof nicht so ganz ideal ist, war allen Beteiligten immer klar. Die einen monierten, dass die Fundtiere in die südlichste Ecke des Landkreises kutschiert werden müssten, andere kritisierten die Versiegelung von freier Feldflur, wieder andere fürchten um Wildtiere. Letztere kommen vor allem aus der Jägerschaft, die naturgemäß wenig begeistert davon ist, wenn in ihrem Revier bald reger Besucherverkehr herrscht und Ehrenamtliche Hunde Gassi führen. So erhoben während der Planung auch Jäger Einspruch, weil ihrer Meinung nach auf dem Grundstück Rebhühner leben.

"Als Tierschutzverein begrüßen wir das sehr, wenn Rebhühner bei uns brüten", sagt Popp und hat kein Problem mit den geforderten Rückzugsflächen und dem einen Meter hohen Erdwall, den man aus Lärmschutzgründen für die nächsten Anwohner und die Rebhühner um das Tierheim ziehen muss. Allerdings, so Popp, müsse man bedenken, dass Rebhühner nicht ganzjährig geschützt seien, sondern im September und Oktober gejagt werden dürften. "Das heißt, wir legen hier Brutflächen für sie an und im Herbst schießen die Jäger sie ab. Das ist schon irgendwie kurios", findet er. Popp bezweifelt, dass auf dem Grundstück wirklich Rebhühner brüten, einerseits wegen der intensiven Landwirtschaft, die darauf betrieben wurde, andererseits wegen eines vor vielen Jahren von Jägern betonierten künstlichen Fuchsbaus. Der befindet sich am Rand des Grundstücks in einem kleinen Gehölz.

Künstliche Fuchsbauten, weiß Popp, werden für die so genannte Baujagd angelegt. "Wenn zum Beispiel eine Fähe (Füchsin, Anm. d. Red.) mit ihren Jungen drin ist, lassen sie die Hunde rein, die treiben sie raus und die Jäger erschießen sie dann. Das ist eine sehr blutige Geschichte", so der Vorsitzende des Tierschutzvereins. Wie dem auch sei, es musste eine artenschutzrechtliche Prüfung für die Rebhühner erstellt werden, eine Biologin hat über Monate hinweg Begehungen durchgeführt. Ihr Fazit: Mit den festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung einer Störung könne das Eintreten von Verbotstatbeständen nach dem Naturschutzgesetz verhindert werden, das Tierheim also gesetzeskonform betrieben werden.

Gassigeher dürfen die Staatsstraße mit den Hunden nicht überschreiten

Ein Punkt der Maßnahmen allerdings wird die Tierfreunde stören. Damit das angrenzende FFH-Gebiet Isarauen nicht noch mehr Besuch bekommt, dürfen die Gassigeher die Staatsstraße 2350 mit den Hunden nicht überschreiten. Zwischen Tierheim und den Hundespaziergängern muss ein "Gassigeher-Vertrag" geschlossen werden, in dem sich die Ehrenamtlichen verpflichten, die Regeln einzuhalten. Sie beinhalten unter anderem eine Leinenpflicht, eine Verpflichtung, die erlaubten Wege nicht zu verlassen und jeglichen Hundekot einzusammeln.

Wie Jörg Steiner von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt betont, werde geprüft, ob die Auflagen eingehalten werden. Allzu viele Gassigänge dürften es freilich nicht werden. Im neuen Tierheim sind sechs Hundezwinger geplant, maximal geht man von zwölf Hunden aus, die gleichzeitig untergebracht werden könnten. Im Vorjahr hat der Verein insgesamt 15 herrenlose Hunde betreut.

© SZ vom 17.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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