"Kein Regelfall":Vergewaltiger kommt mit Bewährung davon

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Zu einer Geldstrafe ist ein Mann am Freisinger Amtsgericht verurteilt worden. Er hatte eine Bedienung sexuell belästigt. (Foto: Marco Einfeldt)

Amtsgericht verurteilt Freisinger wegen Vergewaltigung. Das Opfer verzeiht dem Täter und hat nach eigenen Angaben keine bleibenden Probleme. Eine Zahlung von 3000 Euro rettet den Angeklagten vor dem Gefängnis.

Von Alexander Kappen, Freising

Im Prinzip, das machte der Vorsitzende Richter Manfred Kastlmeier deutlich, sei das "ein klassischer Fall für eine Freiheitsstrafe". Aber seine glaubhafte Entschuldigung und eine bereits geleistete Zahlung von 3000 Euro als so genannter Täter-Opfer-Ausgleich haben den Angeklagten gerettet: "Glück gehabt." Der 37-jährige Freisinger, der zugab, im September 2018 seine Ex-Geliebte, 39, vergewaltigt zu haben, kam am Dienstag in einer Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Zudem muss er 2000 Euro Geldauflage an die Lebenshilfe zahlen.

Der Angeklagte hatte die 39-Jährige im Mai 2018 an einem Badeweiher kennengelernt und mit dieser - obwohl er in einer festen Beziehung lebte - eine Affäre begonnen. Ende August war dann Schluss. Auch die Frau hatte offenbar etwas mit einem anderen Mann. Dieser war, so schilderte es der Angeklagte, der Grund für das Ende der Affäre. Am 11. September vereinbarten der Angeklagte und die 39-Jährige dann noch einmal ein Treffen, um sich auszusprechen. Die beiden gingen irgendwann ins Schlafzimmer, um zu "kuscheln". Sie küssten und streichelten sich einvernehmlich. Die 39-Jährige machte jedoch klar, dass des dabei bleiben sollte. Ja, sie habe eine Grenze gesetzt - und er habe diese überschritten, gab der Angeklagte zu. Er vergewaltigte die Frau, die sich mit Händen und Füßen wehrte und dabei Hämatome erlitt, aber keine nennenswerten Schmerzen, wie sie in der Verhandlung sagte.

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Zunächst hat das Opfer versucht, den Angeklagten zu schützen

So hatte es die 39-Jährige gegenüber der Polizei geschildert - und auch vor Gericht bestätigt. Allerdings erst, nachdem sie der Richter zum Nachdenken vor die Tür geschickt hatte. Zunächst versuchte die Frau, den Angeklagten durch eine Falschaussage zu schützen. Sie berichtete, anfänglich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt zu haben. "Dann habe ich gesagt: Stop. Aber er hat nicht aufgehört." Nach einer Verhandlungspause und Rücksprache mit ihrem Anwalt revidierte die Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, die Aussage. Auf die Frage, warum sie zuvor etwas Falsches ausgesagt habe, antwortete sie: "Ich habe gedacht, dass er schon genug gestraft ist."

Der Angeklagt selbst räumte in der Verhandlung von Anfang an alles ein. Selbiges hatte er bereits bei der Polizei getan, wie eine Kripo-Beamtin bestätigte. Als er nach der Anzeige angerufen wurde, fuhr er sofort zur Polizei und gestand alles. "Er hat sich mehrfach entschuldigt, teils unter Tränen - ich hatte den Eindruck, dass es ihm wirklich leid tut", sagte die Polizistin. Auch im Gerichtssaal brach der Angeklagte in Tränen aus. Er entschuldigte sich mit Handschlag und Umarmung bei der 39-Jährigen, die die Entschuldigung annahm. Sie gab auch an, keine bleibenden Schäden davon getragen zu haben. Sie habe etwa keine Angstzustände oder Probleme, eine neue Beziehung anzufangen.

Verteidigerin sieht keinen Regelfall

Die Verteidigerin sprach von einem "ambivalenten Verhalten" der Geschädigten. Sie legte Chatprotokolle vor, denen zu Folge die 39-jährige dem Angeklagten nach der Tat schrieb, es möglicherweise noch mal miteinander zu versuchen. Auch soll sie ihn zum Übernachten eingeladen haben. Die Verteidigerin sah keinen Regelfall einer Vergewaltigung vorliegen. Sie plädierte für ihren Mandanten, dem "einfach die Sicherungen durchgebrannt" seien, auf "nicht mehr als ein Jahr auf Bewährung" wegen eines sexuellen Übergriffs. Auch der Nebenklageanwalt fand die zweijährige Bewährungsstrafe, die der Staatsanwalt forderte, zu hoch. Er beantragte eineinhalb Jahre auf Bewährung.

Das Gericht hielt zwei Jahre für angemessen. Es stellte für den nicht vorbestraften Angeklagten, der einen Job hat und in einer festen Beziehung lebt, eine positive Sozialprognose - diese ist eine Voraussetzung für eine Bewährung. Ein minder schwerer Fall liege aber nicht vor. "Das war nichts anderes als Besitzstandswahrung", sagte der Richter, der 37-Jährige habe mit der Vergewaltigung "seinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Geschädigte Schluss gemacht hat".

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